»Wir nehmen bei Facebook eine innere Entflechtung vor«
Entscheidung des Bundeskartellamts, 7.2.2019
"Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor. Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen. Die Kombination von Datenquellen hat ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand über jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte. Der Verbraucher kann in Zukunft verhindern, dass Facebook seine Daten ohne Beschränkung sammelt und verwertet. Die bisherige Zusammenführung aller Daten unter dem Facebook-Nutzerkonto in faktisch schrankenlosem Ausmaß hängt für die Zukunft von der freiwilligen Einwilligung der Nutzer ab. Und Freiwilligkeit heißt, dass die Nutzung der Facebook-Dienste nicht von der Einwilligung des Nutzers in diese Art der Datensammlung und -zusammenführung abhängig gemacht werden darf. Wenn der Nutzer die Einwilligung nicht erteilt, darf Facebook ihn nicht von seinen Diensten aus schließen und muss auf eine Datensammlung und -zusammenführung ausden verschiedenen Quellen verzichten."
Dies erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in der Begründung der Entscheidung.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier:
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDo...icationFile&v=2
https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaeng...htung-vor«
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