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RE: „Wir sind AfD“ : Blogger verliert vor Gericht

#1 von Sirius , 20.02.2018 22:04

„Wir sind AfD“ : Blogger gibt sich nach Niederlage vor Kölner Gericht

Als Nathan Mattes im November 2015 die Internetseite „www.wir-sind-afd.de“ auf seinen Namen registrieren ließ, hat sich der Berliner Programmierer nach eigenen Worten kaum Gedanken darüber gemacht, ob es darüber einmal zu einem Streit mit der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) kommen könnte. Mehrere Besuche von Veranstaltungen führender AfD-Funktionäre sowie lokaler Stammtische hätten ihn damals auf die Idee gebracht, „auf einer Internetseite darzustellen, wer die Menschen in der AfD eigentlich sind – über das, was sie sagen“, erläutert Mattes im Gespräch mit dieser Zeitung.
Heute - eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung, seinen Widerspruch und eine verlorene Gerichtsverhandlung später - ist das Thema für den 25-Jährigen nahezu allgegenwärtig. Auf seiner Internetseite sammelt Mattes seit 2016 ausgewählte Aussagen von AfD-Mitgliedern, die er für „entlarvend und rechtsextrem“ hält. Er lässt die Aussagen unverändert und führt seine unkommentierte Liste mit Quellenverweisen im Netz fort. Diese Form der Öffentlichkeit störte die AfD-Größen Beatrix von Storch, Alexander Gauland sowie Björn Höcke und andere Parteifunktionäre offensichtlich sehr. Seit April 2017 drohten sie Mattes mit einer Klage auf Herausgabe der „Domain“, also des Namens der von Mattes gewählten und auf ihn registrierten Internetseite. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln war die Partei damit kürzlich erfolgreich.

https://www.ksta.de/politik/-wir-sind-af...erisch-29716576

Das ist typisch für dies feige Deutschland: Die Äußerungen der AfD gehen in Ordnung, aber diese zu sammeln und anzuprangern, darf man nicht. Nazis möchten nicht an ihrer ständigen Hetze erinnert werden.
Doch es gibt noch Menschen mit Charakter und Gehirn, und die haben schon 50.000 Euro gesammelt, um den 25jährigen zu ünterstützen:

https://www.leetchi.com/c/hilfe-fuer-zeitschlag

Nun kann es in die Berufung gehen gegen die Nazis. Und nicht alle Richter klammern bei der Urteilsfindung einfach den Artikel 5 des GG aus.
Und auch diesen Satz hat der Richter wohl nicht lesen wollen, der auf der AfD-Seite steht:
„Wir sind AfD (Symbol eines gesenkten Daumens). Wir sind eine rechtsextreme, rassistische, menschenverachtende Partei und wir wollen in den Deutschen Bundestag.“


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Sirius
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