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CORRECTIV: Wir garantieren mit unserer Freiheit

#1 von Sirius , 23.02.2024 16:04

CORRECTIV: Wir garantieren mit unserer Freiheit

CORRECTIV garantiert vor Gericht mit acht eidesstattlichen Versicherungen die Richtigkeit der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“. Unsere Redaktion steht entschlossen hinter der Veröffentlichung und tritt einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Teilnehmers Ulrich Vosgerau entschieden entgegen.

CORRECTIV veröffentlichte am 10. Januar 2024: In einem Hotel bei Potsdam trafen sich im November 2023 einflussreiche AfD-Politiker mit Neonazis und potenziellen Geldgebern. Bei dem Treffen wurde die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland, darunter auch „nicht-assimilierte Staatsbürger“, besprochen.
Sieben Mitglieder aus der CORRECTIV-Redaktion sowie Publisher David Schraven versichern nun unter Eides Statt, dass aus ihrer journalistischen Sicht gesichert ist, dass die CORRECTIV-Quellen den im Artikel geschilderten Inhalt der Veranstaltung richtig wiedergeben. Es wurde umfassend Quellenschutz zugesagt, weswegen weitere Einzelheiten zu den Quellen nicht preisgegeben werden. 
„Wir stehen entschlossen hinter unseren Enthüllungen. Mit den eidesstattlichen Erklärungen machen wir klar: Wir garantieren die Richtigkeit unserer Recherche mit unserer persönlichen Freiheit und dem Medienhaus CORRECTIV als Sicherheit“, sagt David Schraven, Publisher von CORRECTIV.

Die acht eidesstattlichen Versicherungen werden in der gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Landgericht Hamburg mit Ulrich Vosgerau vorgelegt. Dieser nahm an dem Treffen in Potsdam teil und fühlt sich durch unsere Berichterstattung in ein falsches Licht gerückt. Ulrich Vosgerau will nicht bemerkt haben, dass er an einer rechtsextremen und rassistischen Veranstaltung teilgenommen hat, auf der über die Vertreibung von Millionen Menschen gesprochen wurde. Unsere Quellen zeigen ein anderes Bild. Mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung greift er einzelne Passagen der Veröffentlichung an. Hierbei handelt es sich jedoch um Nebensächlichkeiten, der Kern der Rechercheergebnisse bleibt unberührt.

Weiterlesen:

https://correctiv.org/in-eigener-sache/2...serer-freiheit/

Interressant sind die Inhalte der Eidesstattlichen Erklärungen: Hierin taucht immer wieder der Name Hans-Georg Maaßen auf.
Und genauso haben früher auch die Nazis zu Hitlers Zeiten argumentiert.


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Sirius
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RE: CORRECTIV: Wir garantieren mit unserer Freiheit

#2 von Sirius , 29.02.2024 15:44

Wichtiger Erfolg für CORRECTIV vor dem Landgericht Hamburg

CORRECTIV gewinnt weitgehend den Rechtsstreit gegen Ulrich Vosgerau. Der Teilnehmer an dem Geheimtreffen von Potsdam hatte versucht, sich medienwirksam gegen die Recherche zur Wehr zu setzen. CORRECTIV muss lediglich einen Satz ändern, der den Kern der Recherche jedoch nicht betrifft.

CORRECTIV hat vor Gericht einen wichtigen Erfolg zur Geheimplan-Recherche errungen. Der Teilnehmer Ulrich Vosgerau wollte per einstweiliger Verfügung mehrere Passagen aus unserem Text untersagen lassen. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat den Antrag heute (Dienstag, 27. Februar 2024) überwiegend zurückgewiesen. Lediglich ein Zitat Vosgeraus dazu, mit welcher Taktik sich Wahlen angreifen lassen könnten, ist nach Auffassung der Kammer zu ändern.

Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Inhalte der CORRECTIV-Recherche. In zwei von drei Punkten, gegen die Vosgeraus Verbotsantrag sich richtete, gibt das Landgericht CORRECTIV Recht. Am Kern ändert sich nichts. Beim Geheimtreffen in Potsdam besprachen Neonazis, hochrangige AfD-Politiker und andere Teilnehmer einen „Masterplan“, wie man Menschen mit Zuwanderungsgeschichte aus Deutschland vertreiben könnte – auch solche mit deutscher Staatsbürgerschaft, die nach den Worten Martin Sellners nicht „assimiliert“ genug seien. Der Satz, der geändert werden muss, bezieht sich auf ein anderes Detail.

Weiterlesen:

https://correctiv.org/in-eigener-sache/2...ericht-hamburg/


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RE: CORRECTIV: Wir garantieren mit unserer Freiheit

#3 von Sirius , 01.03.2024 15:30

Weiterer Erfolg für CORRECTIV vor Gericht

Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen CORRECTIV komplett zurückgewiesen. Klaus Nordmann hatte sich über die Kanzlei Höcker gegen seine Nennung in der Geheimplan-Recherche zur Wehr gesetzt. Das Gericht hat dem nun eine klare Absage erteilt.

Im Verfahren vor dem Landgericht Hamburg ging es um einen Antrag auf einstweilige Verfügung von Klaus Nordmann, einem Unternehmer aus NRW und AfD-Großspender. CORRECTIV beschrieb in der Veröffentlichung „Geheimplan gegen Deutschland“, dass der Name von Klaus Nordmann von dem Gastgeber des Treffens, Gernot Mörig, im Zusammenhang mit Spenden genannt worden war. 
Nach einer ersten Beratung hatten die Richter bereits vor Erlass des Beschlusses einen Hinweis erteilt, wonach der Antrag nicht erfolgreich sein würde. Über seine Kanzlei Höcker zog Nordmann daraufhin einen Teil seines ursprünglichen Antrags zurück, legte aber mit einem weiteren Schriftsatz nach. Nun fällt die Entscheidung entsprechend aus: Das Gericht hat den Antrag von Klaus Nordmann vollumfänglich zurückgewiesen. 
Es bestehe kein Anspruch, „nicht in identifizierbar machender Weise über ihn zu berichten“. Zudem ist es laut des Gerichts „wahr“, dass der „Antragsteller im Vorfeld der Tagung eine Spende geleistet habe, die Herrn Mörig bekannt sei“.

Weiterlesen:

https://correctiv.org/in-eigener-sache/2...iv-vor-gericht/


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Sirius
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