Correctiv: Staatsrechtler Vosgerau lässt Rechercheportal abmahnen – Bericht
Mehrere Teilnehmer des „Geheimtreffens“ in Potsdam bestreiten Teile der Berichterstattung von Correctiv. Jetzt kommt die erste Abmahnung.
Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau lässt das Medienportal Correctiv abmahnen – das berichtete das Magazin Tichys Einblick am Dienstag. Die Anwaltskanzlei Höcker habe in seinem Auftrag eine Abmahnung an Correctiv verschickt, ist in dem Bericht zu lesen.
In der Abmahnung werde Correctiv aufgefordert, Behauptungen gegen ihn im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am sogenannten „Geheimtreffen“ mehrerer Rechtsextremer, AfD- und CDU-Politiker im Potsdamer Landhaus Adlon zu unterlassen.
Vosgerau ist Rechtsanwalt, Privatdozent an der Universität Köln und er vertritt derzeit die AfD im Streit um staatliche Fördergelder für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung. Nach Angaben von Correctiv referierte er während des Treffens seine Kritik an der Briefwahl aus juristischer Perspektive. Laut Correctiv soll er dabei über „Bedenken in Bezug auf junge Wählerinnen türkischer Herkunft“ gesprochen haben.
Eine Aussage, die Vosgerau nicht als solche bestreitet. Er will sie jedoch nicht rassistisch gemeint haben. Gegenüber dem Cicero-Magazin stellte er seine Argumentation während des Treffens in Potsdam so dar: Durch Druck aus der Familie könnte der Grundsatz freier und geheimer Wahlen verletzt werden, wenn qua Briefwahl zu Hause gewählt würde – völlig unabhängig davon, ob die jeweilige Familie Migrationshintergrund habe oder nicht. Wählerinnen türkischer Herkunft habe er nur als ein mögliches Beispiel angeführt.
Er soll laut Correctiv ferner geäußert haben, dass Kläger mit massenhaften Wahleinspruchsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben könnten – was er aber nicht gesagt haben will. Was zähle, sei nicht die Anzahl, sondern die Begründung der Beschwerden, so der Staatsrechtler gegenüber Cicero.
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https://www.berliner-zeitung.de/politik-...hnen-li.2182321
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