Elek. Patientenakte: Das missachtete Urteil
Die elektronische Patientenakte kommt – ein Widerspruchsrecht soll es nicht geben. Und die nächste Entmündigung droht beim Thema Organspende: Denn man wird dazu gezwungen, sich mit einer Organspende befassen zu müssen.
Im Jahr 1982 plante die Bundesregierung eine Volkszählung, die sogleich auf großen Widerstand stieß. Nicht nur die Anhänger sämtlicher linker Parteien und Gruppierungen, auch Grüne und Alternative Listen, Hausbesetzer, Mietervereine und Kirchengemeinden unterstützten die breite Boykottbewegung. Viele Bürger wollten auch mit ihren illegal gebauten Garagen, mit ihren nicht angemeldeten Zweitwohnungen oder Untervermietungen nicht entdeckt werden. Es war die Zeit der Notstandsgesetze, der Rasterfahndungen, es war eine unruhige Zeit, auch voller Misstrauen gegenüber einer staatlichen Ordnung, die eine zumindest personelle Kontinuität zu der jüngsten faschistischen Vergangenheit Deutschlands aufwies.
Am 13. April 1983 erließ das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung, mit der die geplante Volkszählung gestoppt wurde. In seinem endgültigen Urteil vom 15. Dezember 1983 erklärte das Bundesverfassungsgericht das gesamte Volkszählungsgesetz für verfassungswidrig. In erheblicher Weise und ohne Rechtfertigung würde das Gesetz einen Eingriff in die Grundrechte des Einzelnen darstellen. Es sei eine Verletzung der Informationellen Selbstbestimmung, womit das Gericht einen völlig neuen Tatbestand prägte. „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. […] Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“
Diese Grundsatzentscheidung markiert die Geburtsstunde des modernen Datenschutzes in Deutschland.
Machen wir einen Sprung, vierzig Jahre weiter, sogar einen „Quantensprung“ wie Karl Lauterbach bei der Aussprache über das Digitalgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) im Bundestag sagte: „Das ist etwas, was die Arbeit von Ärztinnen und Ärzten jeden Tag verbessern und vereinfachen wird. Die Daten werden schnell und zuverlässig da sein und es wird eine neue Medizin ermöglicht.“ Beide Gesetze wurden im Bundestag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP beschlossen. Die Union enthielt sich. Die AfD stimmte dagegen.
Weiterlesen:
https://overton-magazin.de/top-story/das-missachtete-urteil/
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"Ich wollte mich gerade schon aufregen, aber scheinbar hat overton nicht korrekt berichtet. Der Patietentenakte kann sehr wohl widersprochen werden, vorausgesetzt, es lügen nicht alle:
"...Patientinnen und Patienten bekommen das elektronische Rezept über ihre Gesundheitskarte, eine spezielle App oder erhalten einen Ausdruck mit E-Rezept-Code. Kern von Lauterbachs Reform ist aber die elektronische Patientenakte (ePA). Ihre Nutzung soll ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten zum Normalfall werden - wobei die Patientinnen und Patienten dem widersprechen können..."
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/d...enakte-100.html
"...Anfang 2025 sollen demnach alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte bekommen - es sei denn, man lehnt es für sich ab. Die E-Akte soll ein persönlicher Speicher etwa für Befunde und Laborwerte sein und Patienten ein Leben lang bei allen Ärztinnen und Ärzten begleiten. Dies soll auch Wechselwirkungen von Medikamenten und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden. Als wählbares Angebot waren die E-Akten bereits 2021 eingeführt worden, werden bisher aber kaum genutzt..."
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/g...40202-99-842589
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