CORRECTIV setzt sich gegen Bundesrechnungshof durch: Bundesbehörde ist zur Auskunft gezwungen
CORRECTIV hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig gegen den Bundesrechnungshof gewonnen. Die Bundesbehörde muss Auskunft geben zu den Prüfergebnissen im Bundeskanzleramt, im Ministerium für Verkehr und digitaler Infrastruktur, im Ministerium für Wirtschaft und Energie sowie im Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes muss der Bundesrechnungshof erklären, welche Fälle überprüft wurden und was jeweils bemängelt wurde. CORRECTIV hat seit 2014 für mehr Transparenz des Bundesrechnungshofs gekämpft und durch die Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht geklagt.
Für den Vorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbandes DJV, Frank Überall, hat das Urteil eine große Wirkung. „Das ist ein ermutigender Sieg der Pressefreiheit über die kleinkarierte Geheimhaltungs-Taktik einer Bundesbehörde. Ich gratuliere CORRECTIV zu diesem Erfolg. Gleichwohl ist es für ein demokratisches Land eine Schande, dass hier überhaupt Gerichte bemüht werden mussten. Die neue Bundesregierung muss deshalb endlich ein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene etablieren.“
David Schraven, Publisher von CORRECTIV sagt: „Wir sind froh, dass sich der Bundesrechnungshof nicht seiner Auskunftspflicht entziehen kann. Die Mühe hat sich am Ende gelohnt.“
Auf Basis des nun erstrittenen Urteils können alle Medien in Deutschland in Zukunft Einblick nehmen in die Ergebnisse aller Prüfungen des Bundesrechnungshofes in allen Bundesbehörden.
Die ursprüngliche Frage von CORRECTIV von Dezember 2014 war einfach: „Ich bitte Sie um eine Übersendung einer einfachen, vollständigen Liste, aus der hervorgeht, was und wer genau, wann in den genannten Behörden geprüft wurde.“
Wir wollten die Anzahl der Untersuchungen erfahren und die jeweiligen Prüftitel. Die Vermutung war, dass die Aufstellungen, die der Bundesrechnungshof auf seiner Webseite veröffentlicht, nicht alle Prüfungen der Behörden erfassen. Bei der Anfrage haben wir uns auf das Presserecht bezogen.
Weiterlesen:
https://correctiv.org/in-eigener-sache/2..._eid=7a83bdcc66
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