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CORRECTIV setzt sich vor Gericht gegen Behörden in NRW durch

#1 von Sirius , 06.11.2019 17:37

IFG-Urteil: CORRECTIV setzt sich vor Gericht gegen Behörden in NRW durch

Von dem Entscheid des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen profitieren alle Bürger und alle Journalisten, die Auskünfte von Behörden in NRW haben wollen. Nach Ansicht des Gerichtes waren Gebührenforderungen des Gesundheitsministeriums und der Bezirksregierung Münster für Informationsanfragen überzogen – und damit rechtswidrig.

Im Sommer 2018 beantragte CORRECTIV im Rahmen der Recherchen zur Alten Apotheke in Bottrop Einblick in Unterlagen des NRW-Gesundheitsministeriums. Es ging um tausende gepanschte Krebsmedikamente, die der Apotheker Peter Stadtmann in Verkehr gebracht hatte und um ein mögliches Behördenversagen bei der Aufsicht über den Apotheker.

CORRECTIV nutzte für die Anfrage das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das von Karl-Josef Laumann (CDU) geführte Ministerium und die Bezirksregierung Münster sind durch das Gesetz grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet. CORRECTIV wollte anhand der angeforderten Unterlagen nachprüfen, was die Aufsichtsbehörden getan – und was sie unterlassen hatten.
Nach wochenlanger Prüfung gaben die Behörden CORRECTIV einen Bruchteil der angeforderten Unterlagen heraus. Allein die Bezirksregierung Münster, die für die direkte Aufsicht über die Alte Apotheke verantwortlich war, hielt 900 Seiten zurück. Sie schickte von 1000 Seiten nur rund 100 Seiten, von denen ein weiterer Teil geschwärzt war.
Die gleichzeitig vorgelegte Gebührenrechnung hatte es in sich. Sowohl das Ministerium als auch die Bezirksregierung forderten von CORRECTIV jeweils rund 500 Euro.

Gegen diese Gebührenforderung setzte sich CORRECTIV vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zur Wehr.
Das Gericht stellte nun fest, dass die Berechnung der Gebührenhöhe sowohl vom Ministerium als auch von der Bezirksregierung aufgrund der mangelhaften Abwägung rechtswidrig war. Durch dieses Urteil wird vermieden, dass für ähnliche Anfragen jetzt und in Zukunft von jedem Bürger rund 500 Euro an Gebühren verlangt werden können.

Weiterlesen:

https://correctiv.org/aktuelles/auskunft...en-in-nrw-durch


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Sirius
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