BND setzt auf Journalisten als Spitzel
Der BND setzt auf Journalisten als Informanten - womöglich entgegen einer Weisung des Kanzleramts. Der Deutsche Journalistenverband spricht von einem Skandal, die Linke will das Thema im Kontrollgremium des Bundestages zur Sprache bringen.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) setzt im Rahmen seines Auftrags, Erkenntnisse über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik sind, zu gewinnen, auch auf Journalisten als nachrichtendienstliche Quellen bzw. auf "nachrichtendienstliche Verbindungen (NDV)", wie es im BND-Fachjargon heißt. Das geht aus einem Schriftsatz des BND vom 26. April 2022 an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hervor, der LTO vorliegt. In dem Schreiben an das Gericht, das im Zusammenhang mit einem presserechtlichen Auskunftsersuchen der BILD-Zeitung steht (Az. BVerwG 20 F 5.22), stellt der BND klar: "Eine Heranziehung von Vertretern der Medienbranche als NDVen ist auch heute noch möglich."
"Heute noch"? Richtiger läge der BND wohl, wenn es im Schriftsatz heißen würde: "Schon wieder". Schließlich hatte 2006 das Bundeskanzleramt nach diversen Bespitzelungen von investigativen Journalisten durch Journalisten im Auftrag des BND ein Machtwort gesprochen und verfügt, dass diese vom BND nicht mehr als Quellen oder Informanten benutzt werden dürfen. Der wegen der mutmaßlichen Anwerbung von Journalisten in die Kritik geratene Ex- BND-Chef Hansjörg Geiger, von 1996 bis 1998 Präsident des Amtes, hatte Jahre später Medien gegenüber behauptet, er habe sogar bei seinem Amtsantritt 1996 "ausdrücklich verfügt, dass der BND keine Journalisten als Quelle führen darf". Unklar ist, ob das damalige Verbot heute noch umfassend gilt: So hatte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm 2006 erklärt, der BND dürfe nur "bei operativen Maßnahmen seiner Eigensicherung" nicht mehr auf Journalisten zurückgreifen.
Von einer heute uneingeschränkten Erlaubnis, auf Journalisten als Spitzel zurückzugreifen, geht offenbar der BND aus. Der Auslandsnachrichtendienst sieht hier Medienvertreter nicht in einer Sonderstellung gegenüber anderen Berufsgruppen: "Die Methoden in der Quellenführung unterscheiden sich (…) nicht maßgeblich, je nachdem in welcher Branche eine NDV tätig ist", heißt es im Schriftsatz des Dienstes an das BVerwG.
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https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...ssekodex-linke/
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