Urteil: Bundespressekonferenz muss Journalist Florian Warweg Zugang gewähren
Der Verein der Bundespressekonferenz, wo Kanzler und Minister öffentlich befragt werden, wollte einen Journalisten „alternativer Medien“ ausschließen. Doch das geht nicht.
Nach einem Urteil des Berliner Landgerichts muss die Bundespressekonferenz den Journalisten Florian Warweg an ihren Veranstaltungen teilnehmen lassen. Der Verein hatte dem Redakteur des Internetportals Nachdenkseiten im vergangenen Sommer die Mitgliedschaft verweigert. Dagegen klagte Warweg. Ein Anspruch auf Aufnahme stehe ihm allerdings nicht zu, heißt es in dem Urteil, das den Beteiligten an diesem Freitag schriftlich zugestellt werden soll. Das Dokument liegt der Berliner Zeitung vor.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sagte eine Sprecherin des Landgerichts auf Nachfrage. Die Parteien können demnach binnen eines Monats Berufung beim Kammergericht einlegen.
Die Bundespressekonferenz hat ihren Sitz in Berlin. Nach eigenen Angaben gehören ihr rund 900 Parlamentskorrespondenten an. Der Verein veranstaltet dreimal pro Woche die sogenannte Regierungspressekonferenz: Dort stellen sich Regierungs- und Ministeriumssprecher den Fragen der Journalisten. Gäste können zwar ausnahmsweise zugelassen werden, haben jedoch kein Fragerecht.
Vor diesem Hintergrund argumentierten Warweg und sein Anwalt Ende Juni in einer Verhandlung am Landgericht, dass der Verein eine Monopolstellung innehabe. Darüber hinaus erfülle der Journalist die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft bei der Bundespressekonferenz: So berichte er etwa als Parlamentskorrespondent der Nachdenkseiten schwerpunktmäßig über die Bundespolitik.
Dem stimmt das Landgericht in seinem Urteil teilweise zu. Darin heißt es, dass der Journalist zwar alle Vorgaben für eine Aufnahme erfülle – er wohne in Berlin und berichte umfassend über bundespolitische Themen. Eine Monopolstellung des Vereins kann das Gericht jedoch nicht erkennen. Somit könne die Bundespressekonferenz nach Vereinsrecht grundsätzlich selbst entscheiden, wer Mitglied werden dürfe und wer nicht.
Weiterhin heißt es, dass sich Warweg „eine Vielzahl der begehrten Informationen auch anderweitig beschaffen“ könne. So hatten auch die Bundespressekonferenz und ihre Anwältin in der Verhandlung Ende Juni argumentiert. Der Verein verwies darauf, dass Journalisten auch über Pressestellen oder andere Pressekonferenzen Informationen erhalten könnten.
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