"VERFOLGUNG UNSCHULDIGER"
AfD-Abgeordneter Czuppon zu Geldstrafe verurteilt
Das Amtsgericht Erfurt hat den AfD-Landtagsabgeordneten Torsten Czuppon wegen der Verfolgung Unschuldiger zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Czuppon als Polizist 2017 Strafanzeige erstattet und selbst bearbeitet hat. Czuppon bezeichnete das Urteil als einen Skandal.
Der AfD-Landtagsabgeordnete Torsten Czuppon ist wegen Verfolgung Unschuldiger zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden. Das teilte das Amtsgericht Erfurt am Freitag mit. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er zwei Seminar-Organisatoren wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angezeigt hat. Zuerst hatte die "Thüringer Allgemeine" darüber berichtet.
Anzeige erstattet und selbst bearbeitet
Das Verfahren geht auf einen Buchenwald-Besuch 2017 zurück, bei dem der Polizist Czuppon ein Shirt der Marke "Thor Steinar" getragen haben soll. Die Marke ist bei Neonazis beliebt und gilt als Gesinnungs-Code rechtsradikaler Gruppierungen. Die Hausordnung der Gedenkstätte Buchenwald verbietet das Tragen dieser Kleidung.
Den Organisatoren des Seminars war dies aufgefallen. Einer der beiden Männer hatte darauf Anzeige im Dezember 2017 erstattet. Gegen Czuppon wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Als er dazu befragt wurde, stellte er Anzeige gegen die Hinweisgeber wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung (StGB §164).
Im Laufe der Verhandlung vor dem Amtsgericht Erfurt stellte der Richter fest, dass Czuppon seine eigene Strafanzeige später als Polizeibeamter selbst bearbeitet hatte. Dies führte zu dem Verdacht der "Verfolgung Unschuldiger".
Nach Angaben des Gerichts muss Czuppon 150 Tagessätze zu je 200 Euro zahlen. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Einkommen des Angeklagten, das dieser durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.
Bei der Verhandlung hatte die Staatsanwaltschaft laut Gerichtssprecher eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert - ausgesetzt zur Bewährung. Die Verteidigung hatte für Freispruch plädiert. Verfolgung Unschuldiger gilt in Deutschland als Straftatbestand und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Der 56-jährige Czuppon sitzt seit 2019 für die AfD im Thüringer Landtag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis zum 21. Juli hat er Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung muss der Polizist auch mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen.
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https://www.mdr.de/nachrichten/thueringe...enwald-100.html
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