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RE: Internet-Öffentlichkeit unter Konzernkontrolle

#1 von Sirius , 01.07.2019 18:53

Internet-Öffentlichkeit unter Konzernkontrolle

Im Streit um die EU-Richtlinie geht es vor allem um den Streit zweier Kapitalfraktionen. Im Folgenden soll die Lage der Urheber, der ursprünglichen Wertschöpfer und Arbeitenden stärker herausgestellt werden, als dies bei den Protesten der Netzkonsumenten und -aktivisten der Fall ist. Insofern geht es hier um das geltende Urheberrecht, vor allem um die Rolle der Verwertergesellschaften im Klassenkampf.

EU-Urheberrechtsrichtlinie

Die so genannte EU-Urheberrechtsrichtlinie will offiziell im EU-Binnenmarkt das Urheberrecht den Erfordernissen der digitalen Gesellschaft anpassen. Das EU-Parlament, das ja laut EU-Vertrag nur abstimmen, nicht verabschieden kann, hat das im März getan: die konservativen und sozialdemokratischen Fraktionen stimmten überwiegend dafür, die EL/Nord Grüne Linke, die Rechtsradikalen und auch die Kommunisten überwiegend dagegen. Die Minister der Mitgliedsstaaten, also der EU-Rat verabschiedete sie am 15. April. Auch die BRD – über allgemein gehaltene Bedenken im Koalitionsvertrag hinweg – stimmte zu.
Die Urheberrechtlinie muss binnen zwei Jahren in das jeweilige Staatsrecht umgesetzt werden, also bis April 2021; wenn nicht, könnten dann trotzdem Rechte direkt aus der Richtlinie in Anspruch genommen werden. Die Reform war seit Anbeginn 2001, besonders seit 2016, heiß umstritten – mit frappierenden Frontstellungen der Akteure. Die Gegner: die Netznutzer und netzpolitischen Aktivisten, zusammen mit den IT -Unter-nehmerverbänden Bitcom und Eco.

Die Befürworter: die Urhebergewerkschaften, also Fachbereich 8 in der ver.di, die dort angeschlossenen dju-Journalistenunion und VS (Schriftstellerverband) zusammen mit der Verlagslobby (den Großverlagen, den Medienanstalten, Groß-Musik-Labels), den Verbänden der Kreativwirtschaft – und den Verwertungsgesellschaften: VG Wort (Sprache Schrift), GEMA (Ges. für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), GVL (für Schauspieler, Regisseure, Darsteller), VG Bild-Kunst. Also hier die Wertschöpfer/Arbeitnehmer zusammen mit ihren Verwertern/“Arbeitgebern“ – und dort, als Gegner, die Verbrauchermassen (Netznutzer) zusammen mit den IT-Verfügungsgewaltigen und der Großwerbewirtschaft. Wie das? Können nicht die Wertschöpfer/Urheber und Verbraucher/Netznutzer ihre Interessen solidarisch vertreten?

Weiterlesen:

https://www.isw-muenchen.de/2019/06/inte...nzernkontrolle/


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Sirius
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