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Aufruf

#1 von Sirius , 23.11.2020 17:33

Aufruf

Das Urteil aus Leipzig hat uns alle hart getroffen.
Sie erinnern sich: Im Juni hat das Bundesverwaltungsgericht unsere Parteispendenklage in letzter Instanz vollkommen überraschend abgewiesen. Dabei hatten wir zuvor vor zwei Gerichten in allen Punkten recht bekommen.
Jetzt gibt es in dieser Angelegenheit besorgniserregende Neuigkeiten.

Mit Verweis auf das Urteil hat die Bundestagsverwaltung nun gleich mehrere Auskunftsgesuche von abgeordnetenwatch.de verweigert.
Durch unsere Anfragen über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wollten wir Unterlagen öffentlich machen und unter anderem folgende Fälle ganz genau unter die Lupe nehmen:

Spenden vom Waffenhersteller Heckler & Koch an CDU und FDP
Die Vermarktung von Politikern durch die Firma NWMD in der „Rent-a-Sozi-Affäre"
Parteispenden an die CDU durch das aserbaidschanische Erdölunternehmen SOCAR
Den sogenannten „Goldverkauf" der AfD zur Parteienfinanzierung
Doch wir – oder andere Journalist:innen – können bei der Bundestagsverwaltung zu diesen Fällen nun keine Herausgabe von Unterlagen mehr erwirken.

Damit zeigt sich jetzt, welch fatale Strahlkraft das Urteil aus Leipzig hat. Denn die Richterinnen und Richter haben sinngemäß geurteilt, dass bei Angelegenheiten der Parteienfinanzierung das Parteiengesetz gilt – ein Spezialgesetz, das Vorrang vor dem Informationsfreiheitsgesetz hat.
Laut dem Bundesverwaltungsgericht sorge das Parteiengesetz schon jetzt für ausreichend Transparenz.
Ein schlechter Scherz, wenn man sich klarmacht: Die Öffentlichkeit kann und wird nach dem Richterspruch nicht erfahren, ob und wie die Bundestagsverwaltung dubiosen Parteispenden und verdächtigen Vorgängen nachgeht.
Weil wir nicht bereit sind hinzunehmen, dass wichtige Dokumente zur Parteienfinanzierung zukünftig unter Verschluss bleiben, haben wir nach dem Urteil den Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angetreten.
 
Ohne öffentliche Kontrolle geht es nicht
 
Mit unserer Verfassungsbeschwerde wollen wir das fatale Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anfechten. Denn wenn selbst Journalist:innen keine Einsicht in Prüfunterlagen mehr bekommen, wird öffentliche Kontrolle ausgehebelt.
Doch ohne öffentliche Kontrolle geht es nicht! Immer wieder kommt es bei der Parteienfinanzierung zu groben Ungereimtheiten – deren Prüfung darf nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden!
Bitte geben Sie uns heute den Rückhalt, den wir bei unserer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe brauchen – werden Sie abgeordnetenwatch.de-Förder:in (schon mit nur 5 Euro im Monat und steuerlich absetzbar).
Mit einer Förderung sorgen Sie dafür, dass uns in Karlsruhe nicht die Puste ausgeht. Außerdem investieren Sie in neue investigative Recherchen von abgeordnetenwatch.de, mit denen wir Missstände aufdecken. Denn auch wenn uns die Bundestagsverwaltung nun Steine in den Weg legen will: Wir lassen uns nicht abschrecken und werden mit Ihrer Hilfe weitermachen!

https://www.abgeordnetenwatch.de/petitionen


Reset the World!

 
Sirius
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RE: Aufruf

#2 von scrabblix , 23.11.2020 21:01

Erledigt.


Schenke der Welt mein Lächeln,
morgen lächelt sie zurück.

 
scrabblix
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RE: Aufruf

#3 von Sirius , 23.11.2020 21:06

Bravo!


Reset the World!

 
Sirius
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