Statt Recht gesprochen wurde vom Chemnitzer Verwaltungsgericht rechts gesprochen:
"In Zwickau darf die rechtsextreme Splitterpartei „III. Weg“ die Plakate mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ weiter aufhängen. Das entschied das Verwaltungsgericht Chemnitz und gab damit einem Eilantrag der Partei statt.
Die Richter machten zur Auflage, dass die Plakate einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten der Grünen haben müssen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten könnten noch dagegen vorgehen. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessensabwägung habe man für angemessen erachtet, durch die räumliche Trennung eine „losgelöste Wahrnehmung“ der Plakate und deren „kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen“...."
https://www.deutschlandfunk.de/gerichtsu...news_id=1301337
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