Gerichtsurteil: „Social-Plugins“ dürfen keine Daten ohne Zustimmung erheben
Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil (Az. 12 O 151/15, pdf) die direkte Einbindung von „Social Plugins“ auf Webseiten für unzulässig erklärt. Die Verbraucherschutzzentrale NRW hatte gegen das Bekleidungsunternehmen Peek & Cloppenburg geklagt, weil schon beim einfachen Aufrufen der Internetpräsenz Daten über das Online-Verhalten der Nutzer an Facebook weitergeleitet werden. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, dass die Integration sogenannter „Page Plugins“ gegen Datenschutzvorschriften verstößt, da unter anderem die IP-Adresse der Besucher ohne deren Zustimmung an Facebook übermittelt werden. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für alle Webseiten haben, die entsprechende Plugins verwenden. Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
https://netzpolitik.org/2016/gerichtsurt...immung-erheben/
Auch das Landgericht Köln hat nun mit Urteil vom 29.September 2015 (Az.: 22 O 132/14) entschieden, daß Springer keinen Unterlassungsanspruch gegen den Werbeblocker Adblock Plus hat.
Aber Bild online schert sich einen Scheiß drum:
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