EuGH zum Datenschutz
Meta darf nicht alle Daten verarbeiten
Welche Nutzerdaten dürfen Internetkonzerne verwerten? Darüber urteilte der Europäische Gerichtshof und begrenzte die Möglichkeit des Facebook-Mutterkonzerns Meta, personenbezogene Daten von Drittanbietern weiterzuverarbeiten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Verarbeitung bestimmter persönlicher Nutzerdaten durch den Facebook-Mutterkonzern Meta einen Riegel vorgeschoben. "Ein soziales Online-Netzwerk wie Facebook darf nicht sämtliche personenbezogene Daten zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art verwenden", schrieben die Richter in ihrem Urteil. Sie folgten damit der Empfehlung des Generalanwalts Athanasios Rantos vom April.
Der österreichische Datenschutzaktivist Maximilian Schrems hatte gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, insbesondere zu seiner sexuellen Orientierung, geklagt. Schrems hatte Letztere bei einer Podiumsdiskussion öffentlich gemacht. Zwar dürfe diese öffentlich gemachte Information unter Einhaltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für zielgerichtete Werbung verarbeitet werden, urteilte der EuGH. "Dieser Umstand allein berechtigt jedoch nicht, andere personenbezogene Daten zu verarbeiten, die sich auf die sexuelle Orientierung dieser Person beziehen."
Das bedeutet konkret: Auch wenn jemand seine sexuelle Orientierung öffentlich macht, darf Facebook keine weiteren Daten über dessen sexuelle Orientierung verarbeiten, die andere Anbieter Facebook zum Zweck personalisierter Werbung zur Verfügung gestellt haben. Schrems und die von ihm geleitete Datenschutzgruppe "None Of Your Business" (NOYB) haben gegen mehrere Internetkonzerne Beschwerden eingereicht und Verfahren angestrengt.
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https://www.tagesschau.de/wirtschaft/dig...rdaten-100.html
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