Jeder kann Meta auf 10.000 Euro verklagen – theoretisch
Meta fällt immer wieder durch Datenschutzverstöße auf. Stiftung Warentest hat untersucht, wie User dagegen vorgehen können. Wer klagt, kann mehrere tausend Euro an Schadenersatz erzielen. Der Weg steht jedem offen, ist aber nicht immer sinnvoll.
Das Geschäftsmodell von Meta, mit seinen Töchtern wie Facebook und Instagram, basiert auf Werbung, die möglichst genau auf die User passt. Der Konzern weiß ohnehin jede Menge über seine Kundschaft. Und indem er auf vielen Internet-Seiten zusätzlich kleine Programme platziert, werden Nutzerinnen und Nutzer von Webseiten wiedererkannt. So entstehen noch präzisere Persönlichkeitsprofile.
Bei dieser Datensammelei verstößt Meta wohl gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (externer Link). Die verbietet zum Beispiel, dass Plattformen über fremde Webseiten Informationen abgreifen. Meta macht das aber trotzdem, und zwar auf so ziemlich allen erdenklichen Portalen. Die Stiftung Warentest hat eine Liste zusammengestellt auf der zum Beispiel Airbnb, Tripadvisor, Tagesschau oder Bild.de stehen.
Nun ist es nicht unbedingt schlimm, wenn die Werbewelt erfährt, welche Reisen man macht oder was für Nachrichten man liest. Heikler sind dagegen Themen wie Gesundheit, Suchtprobleme oder Dating. Viele entsprechende Portale finden ebenfalls auf der Warentest-Liste.
Teilweise lässt sich die Weiterleitung von Daten an Meta unterbinden, indem man seinen Browser auf die höchste Datenschutzstufe einstellt. Teilweise lässt sich dagegen aber auch gar nichts tun. Setzten Webseitenbetreiber die sogenannte Conversion-APIs von Meta auf ihre Webseiten, können das User noch nicht einmal erkennen.
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