Wie hoch ist das Einkommen von Landwirtinnen und Landwirten? Betriebsführung
Das durchschnittliche Einkommen in der Landwirtschaft lag im Wirtschaftsjahr 2021/2022 bei rund 43.500 Euro je Arbeitskraft und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 32,2 Prozent gestiegen. Differenziert man nach Rechtsformen und sozioökonomischen Betriebstypen, fallen deutliche Unterschiede auf.
Das durchschnittliche Einkommen deutscher Landwirtinnen und Landwirte lag im Wirtschaftsjahr 2021/2022 bei rund 43.500 Euro pro Arbeitskraft (AK), angegeben als Gewinn plus Personalaufwand. Das ist das Ergebnis aus den aktuellen Buchführungsanalysen des Testbetriebsnetzes Landwirtschaft, die das Bundeslandwirtschaftsministerium im April 2023 veröffentlicht hat.
Einkommen unterscheidet sich je nach Rechts- und Betriebsform
Diese Zahl allein gibt allerdings nur ein sehr oberflächliches Bild der Einkommenssituation deutscher Landwirtinnen und Landwirte wieder. Denn es handelt sich dabei um einen Durchschnittswert über alle Rechts- und Betriebsformen. Das heißt, egal ob Haupt- oder Nebenerwerbsbetrieb, Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaft: Alle sind in dieser Zahl berücksichtigt. Ein etwas genaueres Bild erhält man erst, wenn man das Einkommen weiter nach Rechtsformen und sozioökonomischen Betriebstypen differenziert.
Laut Testbetriebsnetz lag das durchschnittliche Einkommen im Wirtschaftsjahr 2021/2022
von Haupterwerbsbetriebe bei 46.118 Euro je AK,
von Nebenerwerbsbetriebe bei 19.120 Euro je AK und
von juristischer Personen (z. B. Genossenschaften, AGs) bei 48.083 Euro je AK.
Wie kann man das „Einkommen" landwirtschaftlicher Betriebe überhaupt vergleichen?
Ein gutes Maß für die Darstellung der wirtschaftlichen Situation der Landwirtschaftsbetriebe ist der Unternehmergewinn, der zur Entlohnung der eigenen Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital sowie für Nettoinvestitionen zur Verfügung steht. Um die vielen verschiedenen Rechts- und sozioökonomischen Betriebstypen der Landwirtschaft mit dieser Messgröße vergleichen zu können, muss sie vorab jedoch noch standardisiert werden. Das hat folgenden Grund:
In Betrieben, die durch juristische Personen (z. B. Genossenschaften, AGs) geführt werden, wird bei der Gewinnermittlung bereits der Lohnaufwand für alle Arbeitskräfte abgezogen. Bei Betrieben, die durch natürliche Personen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) geführt werden – was in der Landwirtschaft am verbreitetsten ist – ist dies nicht so. Hier werden bei der Gewinnermittlung nur die Löhne für Fremdarbeitskräfte berücksichtigt. Das Entgelt für die Arbeit der Unternehmer selbst sowie deren mitarbeitende Angehörige muss noch aus dem Gewinn bestritten werden.
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https://www.praxis-agrar.de/betrieb/betr...-in-deutschland
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