Energiewende bizarr in Bayern: Selbstversorgung verboten
Ein bayerischer Unternehmer darf an sonnigen Tagen keinen Strom für den Eigenbedarf erzeugen. Sonst droht Schadensersatz.
Es ist gängige Praxis: Netzbetreiber stoppen bei Netzüberlastung die Einspeisung von Solarstrom. In Bayern sorgt nun jedoch ein Fall für Aufsehen, in dem ein Stadtwerk einem Unternehmen bei Sonnenschein die Photovoltaikanlage komplett abschaltet. So verhindert es sogar die Stromerzeugung für den Eigenbedarf. Ausgerechnet an sonnigen Sommertagen muss der Betrieb nun deutlich teureren Netzstrom zukaufen. Zuerst hatte der bayerische Rundfunk über den Fall berichtet.
Eigentlich macht die Metzgerei Feinkost Keller in Langenbach im Landkreis Freising alles richtig: Um die Stromrechnung des Betriebs spürbar zu senken, investierte Augustin Keller vor zwei Jahren in eine große Photovoltaikanlage auf den Firmendächern. Mit einer installierten Leistung von 216 Kilowatt bringt sie gut 200.000 Kilowattstunden im Jahr. Die Anlage wurde so konzipiert, dass sie das Netz kaum beansprucht, denn rund 80 Prozent des Stroms sollte direkt im Unternehmen verbraucht werden. „Ich habe sogar einige Abläufe im Betrieb neu organisiert, um energieintensive Arbeitsschritte bevorzugt in die Mittagsstunden zu legen, wenn ich eigenen Solarstrom habe“, sagt der Firmenchef. Rechnen sollte sich die Anlage durch den deutlich reduzierten Bezug von Netzstrom. Die Einspeisevergütung für den Überschussstrom sei für die Kalkulation kaum relevant, sagt Keller, sie sei nur „das Zuckerl obendrauf“. Energiewende, wie sie sein soll.
Doch Keller hatte die Rechnung ohne die Überlandwerke Erding gemacht, die in Langenbach das Netz betreiben. Denn immer, wenn das Netz durch die vielen Solaranlagen Oberbayerns überlastet ist, stellt das Überlandwerk die PV-Anlage des Feinkostbetriebs von Ferne komplett ab. „Zehn Minuten vorher bekomme ich eine Mail“, sagt der Unternehmer.
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https://taz.de/Energiewende-bizarr-in-Bayern/!6025206/
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