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Gesundheit / Tödliche Preise: „Wunsch von Eli Lilly“

#1 von Sirius , 15.10.2024 15:21

Gesundheit / Tödliche Preise
„Wunsch von Eli Lilly“

Laut internen Dokumenten aus dem Gesundheitsministerium hat sich die Bundesregierung der Forderung des Pharmakonzerns Eli Lilly gefügt, ein Gesetz zu dessen Gunsten zu ändern. Im Gegenzug flossen Milliarden-Investitionen. Der Konzern bestreitet einen Zusammenhang.

Die Spaten waren so rot wie die Parteibücher derjenigen, die im April 2024 in einen großen Sandhaufen in Rheinland-Pfalz stachen. Als Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Malu Dreyer (SPD), die damalige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, mit den Spaten symbolisch den Bau eines neuen Werks des US-Pharmakonzerns Eli Lilly im rheinhessischen Alzey begingen, war die Begeisterung groß. Während die Republik über Lieferengpässe für Arzneimittel und die Verlagerung der Medikamentenproduktion nach Fernost debattierte, konnte die Regierung einen nagelneuen Produktionsstandort eines Pharmaunternehmens feiern. Das war ein Coup, für den die Politprominenz gerne die Spaten schwang.

Doch schon damals kam der Verdacht auf, dass hinter der Entscheidung Eli Lillys für ein Werk in Alzey womöglich ein geheimes Gegengeschäft steckte. Denn kurz zuvor hatte Gesundheitsminister Lauterbach sein Medizinforschungsgesetz (MFG) auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz erhielt den für ein Forschungsgesetz seltsamen Passus, dass Pharmaunternehmen künftig die Preise, die sie für ihre neuen Arzneimittel von den Krankenkassen erstattet bekommen, geheim halten könnten. War dieses Gesetz also eine „Lex Lilly“, mit dem die Regierung dem Konzern, der von einer solchen Regelung mehr als seine Konkurrenten profitieren würde, für seine Investition entgegenkam? Die Bundesregierung bestritt das vehement.

Konkret geht es um die deutsche Preisregulierung  für die Pharmaindustrie, von der ganz Europa abhängig ist: Wenn in Deutschland ein neues Medikament auf den Markt kommt, dürfen Pharmakonzerne zunächst den Preis frei wählen. Erst nach einem Jahr bewertet ein Gremium aus Vertretern von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Wert des neuen Medikaments. Kommen Sie zum Ergebnis, dass das neue Präparat keinen belegten Zusatznutzen gegenüber bisher verfügbaren Therapien hat, muss der Pharmakonzern einen Rabatt gewähren, der oft mehr als 50 Prozent beträgt. Dieser deutsche Rabattpreis ist bisher öffentlich einsehbar – und hat Auswirkungen weit über die Grenzen hinaus. 

Weiterlesen:

https://www.investigate-europe.eu/de/pos...h-von-eli-lilly


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Sirius
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