Bahn muss erneut nachgeben: Sparpreise gibt es wieder ohne Mailadresse und Mobilnummer
Nachdem der hessische Datenschutzbeauftragte ein förmliches Verfahren eingeleitet hat, will die Bahn ab 15. Dezember ihre datenschutzwidrige Praxis beenden, Sparpreistickets im Reisezentrum nur gegen Angabe einer Mobilnummer oder E-Mailadresse zu verkaufen. Nachdem sie auch bei der Bahncard und Ankunftsplänen eingeknickt ist, bleibt noch, den perfiden Smartphonezwang beim Deutschland-Ticket zu beseitigen.
Es tut gut, hin und wieder auch gute Nachrichten gehäuft verkünden zu können. Nach dem Urteil zum Recht auf ein Sparkassenkonto nun die Nachricht, dass die Bahn auch bei den Sparpreistickets Menschen nicht diskriminieren darf, die nicht online sind oder keine digitale Datenspur hinter sich herziehen wollen. Nachdem die Bahn schon vor einigen Monaten ihr diskriminierendes Vorhaben aufgeben musste, die Bahncard nur noch für Smartphone-Inhaber und Nutzer der Datenkraken-App der Bahn verfügbar zu machen, und kürzlich das nicht minder diskriminierende Vorhaben, gedruckte Ankunftspläne an Bahnhöfen durch QR-Codes für Smartphones zu ersetzen, musste sie nun auch bei den Sparpreisen einlenken.
Seit einem Jahr gibt es Sparpreise nicht mehr (anonym) am Automaten zu kaufen. Kauft man sie im Reisezentrum, muss man eine Mobilnummer oder eine E-Mailadresse angeben. Dagegen ist nach sehr vielen Beschwerden der hessische Datenschutzbeauftragte vorgegangen und hat die Bahn zum Einlenken gebracht. Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa sagte ein Bahnsprecher: „Wir werden unseren Verkaufsprozess für Sparpreistickets im Reisezentrum und DB Agenturen zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember ändern.“ Ab dann werde es möglich sein, beim Ticketkauf auf die Angabe einer Mailadresse zu verzichten.
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https://norberthaering.de/news/bahn-sparpreise-datenschutz/
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