Wieso können Eigentümer oder Vermieter die neue Grundsteuer an Mietende weitergeben?
Wir haben beim Bayerischen Landesamt für Steuern nachgefragt: Es bestätigt, dass Vermietende die Kosten an die Mieterinnen und Mieter weitergeben dürfen. Denn die Grundsteuer gehört zu den Betriebskosten, die anteilig von den Mietparteien mitgetragen werden. Voraussetzung ist, dass die Umlage der Grundsteuer im Mietvertrag festgehalten wurde.
Geregelt ist das in der Betriebskostenverordnung des Bundes: „Betriebskosten im Sinne von § 1 sind die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer."
Die Änderungen durch die Grundsteuerreform bedeuten aber nicht automatisch höhere Kosten für alle. Das hängt von der bisherigen Bewertung des Grundstücks und der regionalen Ausgestaltung ab. Für einige könnte es sogar preiswerter werden. Daher sind die Auswirkungen für jeden Mieter unterschiedlich.
Wie fair diese Reform abläuft, dazu recherchieren wir aktuell. Derzeit läuft eine Umfrage in unserem Crowd Newsroom, die sich zunächst an die Eigentümerinnen und Eigentümer richtet (später im Jahr dann an die Mieterinnen und Mieter).
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