Bundesgerichtshof stellt klar: NPD darf keine Höhner-Lieder abspielen
Erfolg für die Höhner im Rechtsstreit mit der NPD: Die kölsche Band muss es laut dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht hinnehmen, dass ihre Lieder auf Wahlkampfveranstaltungen der rechtsextremen Partei gespielt werden. Entscheidend für den Beschluss war auch, dass sich die Band immer klar gegen Rechts positioniert hat.
„Wir sind sehr froh, dass die Gerechtigkeit obsiegt hat und wir uns nicht weiter von Extremen, egal ob von rechts oder von links, vor den Karren spannen lassen müssen,“ sagte Höhner-Frontmann Henning Krautmacher nach dem Erhalt der Nachricht dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Er ist derzeit mit den Kollegen Hannes Schöner und Jens Streifling in dessen Studio in Bornheim, um an neuen Liedern zu arbeiten. –
Quelle: http://www.express.de/28537256 ©2017
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