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Einer der treffendsten Belege dafür, dass wir Alle in einem Polizeistaat leben, ist das vor offiziell dreizehn Jahren erfundene Konstrukt des "Gefährders". Ohne gesetzliche, parlamentarische oder gerichtliche Grundlage und Kontrolle nimmt sich der Staat heraus, jedwede beliebige Zielperson nach eigenem Ermessen totaler Spionage zu unterziehen, sie zu beobachten, auszuspionieren und - auch und gerne in Kooperation mit dem verschmolzenen internationalen geheimdienstlichen Komplex - selbst über alle ihre Bekannten, Verwandten und ahnungslose "Kontaktpersonen" jedwede "sonst nicht beschaffbare Information" (Executive Order 12333, Ronald Reagan, aus 1981) zu beschaffen. Und den Persilschein für dieses Konstrukt lieferte, wer auch sonst, das Bundesverfassungsgericht. Und zwar bereits vor bald zehn Jahren.
In einem Protokoll des Bundestages vom 24. November 2006 ist festgehalten, was vor über dreizehn Jahren unter "rot-grüner" Regierung erfunden wurde: der "Gefährder". Es fragt der später parteilose Abgeordnete von "die Linke", Wolfgang Neskovic, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, geschaffen durch das den "Notstandsgesetzen" folgende ausführende erste Artikel 10-Gesetz aus 1968. Es antwortet August Hanning, Staatssekretär vom damaligen Innenminister Wolgang Schäuble, ein Jahr zuvor noch Präsident des Bundesnachrichtendienstes der in "dunklen Jahren" des letzten Jahrhunderts "kritische Publizisten und Journalisten" bespitzelt hatte und der vor einem der vielen wertlosen Untersuchungsausschüsse selbst nicht ausgeschlossen hatte, dass diese Praxis seitdem fortgesetzt wurde . Weiterlesen.