Bayerns illegale Grenzpolizei
Bayerns Innenminister verteidigt Grenzpolizei
Laut einem Gutachten verstoßen die Einsätze der Grenzpolizei in Bayern gegen das Grundgesetz. Grüne und SPD fordern bereits die Abschaffung. Doch CSU-Innenminister Herrmann will davon nichts wissen.
Erst hatte sie kaum zu tun, jetzt soll sie auch noch illegal sein - die kurz vor der Landtagswahl eingeführte bayrische Grenzpolizei hat der CSU bislang vor allem Ärger eingebracht. Doch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann verteidigt das Konzept weiterhin. "Die unmittelbaren Kontrollen unserer bayerischen Polizisten an der Grenze zu Österreich sind verfassungs- und europarechtlich einwandfrei", versicherte der Minister am Montag in München.
Damit widersprach Herrmann zwei Juristen, die im Auftrag der Grünen im Bundestag ein Gutachten erstellt hatten. Darin heißt es unter anderem, dass Bayern mit der Grenzpolizei die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Bereich des Grenzschutzes untergrabe. Das 30-seitige Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass Bayern gar keine Gesetzgebungszuständigkeit für einen Grenzschutz habe, wie er seit Juli im Freistaat praktiziert wird.
Die etwa 500 Beamte der Grenzpolizei, die vorher ausschließlich für die Schleierfahndung zuständig waren, arbeiten vor allem im Grenzhinterland - etwa als Zivilfahnder oder in Form großer Kontrollen. Neu hinzugekommen sind direkte Einsätze an der Grenze. Laut Herrmann immer in direkter Absprache mit der Bundespolizei.
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