Umstrittene Sicherheitsbehörde
Landesverfassungsgericht verhandelt über bayerische Grenzpolizei
Bayerns Innenminister nennt die umstrittene Grenzpolizei ein Erfolgsmodell, die Grünen halten sie für verfassungswidrig. Nun befassen sich Richter mit der 2018 eingeführten Behörde.
Verstoßen die Einsätze der bayerischen Grenzpolizei an der deutsch-österreichischen Grenze gegen die Verfassung des Freistaats Bayern? Darüber verhandelt im Lauf des Tages der Bayerische Verfassungsgerichtshof.
Die Grünen im bayerischen Landtag wollen höchstrichterlich klären lassen, ob die Wiedereinrichtung der Grenzpolizei vor zwei Jahren kurz vor der Landtagswahl 2018 und ihre Befugnisse mit der bayerischen Verfassung vereinbar sind. Sie hatten bereits früh Bedenken gegen diese umstrittene Polizeibehörde geäußert.
Die Grünen sehen unter anderem Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip. Außerdem kritisieren sie die Zuständigkeit der Grenzpolizei, denn sie hat - wenn sie grenzpolizeiliche Aufgaben des Bundes wahrnimmt - nicht nur landesrechtliche Befugnisse, sondern auch bundesrechtliche, beispielsweise bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs.
Bayern geht mit der Grenzpolizei einen umstrittenen Sonderweg. Die Grenzpolizei war bereits 1948 eingeführt und unter anderem für die Kontrollen an Grenzübergängen und Flughäfen in Bayern eingesetzt worden. 50 Jahre später, nach dem Wegfall der Grenzkontrollen zur ehemaligen DDR, der Aufhebung der Kontrollen an der Grenze zu Österreich und der Aufweichung der Grenzsituation nach Tschechien wurde sie aufgelöst.
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