Verfassungsschutz Sachsen-AnhaltAfD sitzt nicht im Kontrollgremium - Richter entscheiden: Das ist in Ordnung
Ein kleiner Kreis von Landtagsabgeordneten kontrolliert den Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt - die AfD gehört nicht dazu. Das ist in Ordnung, hat nun das Landesverfassungsgericht entschieden.
Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalts hat den Antrag der AfD-Landtagsfraktion gegen die Zusammensetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zurückgewiesen. Die Gesetzesänderung, mit der das Kontrollgremium von fünf auf vier Mitglieder verkleinert wurde, verletze die AfD nicht in ihren Rechten als Oppositionsfraktion und nicht in ihrem Recht auf Chancengleichheit, entschieden die Richter am Mittwoch in Dessau-Roßlau.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte das Parlamentarische Kontrollgremium, das den Verfassungsschutz kontrolliert, im Juni 2022 neu besetzt. Ihm gehören Markus Kurze (CDU), Eva von Angern (Linke), Rüdiger Erben (SPD) und Guido Kosmehl (FDP) an.
Das Landesverfassungsgericht hat mit dem Beschluss klargestellt, dass die Mitwirkung in einem solchen Gremium grundsätzlich „spiegelbildlich“ zu erfolgen habe. Die Besetzung soll also als verkleinertes Abbild des Parlaments erfolgen. „Dabei ist folglich auch eine möglichst getreue Abbildung der Stärke der im Parlament vertretenen Fraktionen erforderlich“, teilte das Gericht mit. Im Landtag sind mit CDU, SPD, FDP, AfD, Linken und Grünen sechs Fraktionen vertreten.
Allerdings könne eine Abweichung von der Spiegelbildlichkeit „durch kollidierende Verfassungsrechtspositionen“ gerechtfertigt sein, entschieden die Richter. Die geringe Mitgliederzahl könne auch dazu führen, dass nicht alle Oppositionsfraktionen, und damit auch nicht zwingend die AfD als größte Oppositionsfraktion, vertreten seien.
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https://www.mz.de/mitteldeutschland/land...ordnung-3748665
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