Verdachtsfall Rechtsextremismus: Wir veröffentlichen das 1.000-seitige Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD
Die Alternative für Deutschland steht im Verdacht, rechtsextrem und verfassungsfeindlich zu sein. Der Verfassungsschutz beobachtet die Partei und hat 2021 ein ausführliches Gutachten erstellt. Wir veröffentlichen dieses Dokument in voller Länge.
In ganz Deutschland haben am Wochenende wieder hunderttausende Menschen gegen Rechtsextremismus und ein Erstarken der AfD protestiert. 42 Prozent der Deutschen fordern ein Verbot der extrem rechten Partei. Letzte Woche hat der Bundestag debattiert, ob die AfD verboten werden soll.
Der Verfassungsschutz verdächtigt die Alternative für Deutschland bereits seit vier Jahren, rechtsextrem und verfassungsfeindlich zu sein. Das Bundesamt stuft die Partei als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ ein. Grundlage dafür ist ein 1.000-seitiges Gutachten.
Das veröffentlichen wir jetzt in voller Länge: Folgegutachten zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland (AfD).
Im Januar 2019 hat der Verfassungsschutz die AfD als „Prüffall“ eingestuft, die erste Stufe der Beobachtung. Das Bundesamt stellte „erste tatsächliche Anhaltspunkte fest, die für eine extremistische Bestrebung sprechen“. Dafür erstellte der Verfassungsschutz ein 400-seitiges Gutachten. Das haben wir 2019 veröffentlicht.
Im Februar 2021 hat der Verfassungsschutz die AfD zum „Verdachtsfall“ hochgestuft, die zweite Stufe der Beobachtung. Laut Bundesamt „belegen die festgestellten tatsächlichen Anhaltspunkte den Verdacht, dass die Partei […] verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt“. Dafür erstellte der Verfassungsschutz das 1.000-seitige Folgegutachten.
Das Fazit des Gutachtens: Es „liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor“, dass die AfD „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ verfolgt. Diese Anhaltspunkte liegen „von hinreichendem Gewicht und in hinreichender Anzahl“ vor. Auch „unter besonderer Berücksichtigung der Parteienfreiheit“ machen die Anhaltspunkte eine Beobachtung der Partei „erforderlich“.
Weiterlesen:
https://netzpolitik.org/2025/verdachtsfa...achten-zur-afd/
Ein Gutachten von 2021, in dem die seit daher bekannten rechtsextremen Fälle gar nicht berücksichtigt sind. Damit wollte der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit nicht belästigen, um nicht in ihr Wahlverhalten einzugreifen.
Gähn.
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