Verfassungsschutz
Wer delegitimiert hier wen?
Der Verfassungsschutz beobachtet neuerdings den Bereich "Delegitimierung des Staates". Dabei werden schnell Regierungskritiker zu Extremisten abgestempelt, meint Dietrich Murswiek. Die neue Kategorie leide an gefährlich unscharfen Begriffen.
"Eine Kette des Versagens hat dazu geführt, dass am 14. und 15. Juli 2021 im Ahrtal 134 Menschen ums Leben kamen und zahlreiche weitere schwer verletzt wurden. So viel ist ein Jahr später klar." Das schrieb die Frankfurter Rundschau im Sommer 2022. Inzwischen scheint das allgemeiner Konsens zu sein, und seit der Veröffentlichung von Polizeivideos aus der Katastrophennacht und dem Rücktritt des rheinland-pfälzischen Innenministers Lewentz Anfang Oktober 2022 gibt es kaum Zweifel mehr, dass die Landesregierung in das Versagen bei der Ahrtal-Katastrophe involviert war. Von "Behördenversagen", "Staatsversagen" oder schlicht vom "Versagen" der verantwortlichen Politiker ist jetzt in vielen Presseberichten die Rede.
Noch vor wenigen Monaten – nämlich im Verfassungsschutzbericht (VSB) 2021, der am 7. Juni 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde - wurden Menschen, die damals schon so geredet haben, vom Verfassungsschutz als Extremisten angeprangert. Im VSB 2021 hat das Bundesinnenministerium einen neuen, vom Verfassungsschutz kreierten "Phänomenbereich" vorgestellt, nämlich die "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Extremisten im Sinne des Verfassungsschutzes sind seither nicht nur Rechts- und Linksextremisten, sondern auch "Delegitimierer". Wer nach der Flutkatastrophe "aktiv den Eindruck" erweckte, dass staatliche Stellen mit der Bewältigung der Lage "komplett überfordert gewesen seien", wollte damit nach Auffassung des Verfassungsschutzes auf die Delegitimierung des demokratischen Staates hinwirken und bot so einen Anhaltspunkt dafür, Extremist zu sein.
Kritik an Regierung und Verwaltung soll extremistisch sein? Wer versuchen will, dies nachzuvollziehen, muss sich mit der Konzeption der "verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates" vertraut machen. Der VSB 2021 skizziert sie so:
"Die Akteure dieses Phänomenbereichs zielen dabei darauf ab, wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Geltung zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen erheblich zu beeinträchtigen. Sie machen demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative verächtlich, sprechen ihnen öffentlich die Legitimität ab und rufen zum Ignorieren behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen und Entscheidungen auf. Diese Form der Delegitimierung erfolgt meist nicht durch eine unmittelbare Infragestellung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen. Hierdurch kann das Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttert und dessen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden. Eine derartige Agitation steht im Widerspruch zu elementaren Verfassungsgrundsätzen wie dem Demokratieprinzip oder dem Rechtsstaatsprinzip."
Weiterlesen:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...assung-bericht/
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