Zurückweisungen an der Grenze
Merz will EU-Recht ignorieren
Die CDU/CSU will asylsuchende Flüchtlinge an der deutschen Grenze generell zurückweisen. Sie will entgegenstehendes EU-Recht nicht anwenden und argumentiert mit dem ordre public. Christian Rath hält die Argumente nicht für überzeugend.
Einfach keine Flüchtlinge mehr reinlassen. Das ist der Kern der migrationspolitischen Offensive von Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz. In der Bevölkerung kommt das gut an, nachdem ein afghanischer Flüchtling vorige Woche in Aschaffenburg eine Kindergartengruppe angriff und zwei Menschen tötete. In einer aktuellen Umfrage stützen 66 Prozent der Befragten den Merz-Plan, auch eine Mehrheit der SPD-Wähler:innen.
Noch in dieser Woche soll im Bundestag über migrationspolitische Resolutionen und Gesetzentwürfe der CDU/CSU-Fraktion abgestimmt werden. Eine knappe Mehrheit von CDU/CSU, AfD, FDP, BSW und einigen fraktionslosen Abgeordneten ist möglich.
Eine zentrale Forderung dabei ist die generelle Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze. Die Forderung war schon Teil des CDU/CSU-Wahlprogramms, hat nach Aschaffenburg aber noch größere Bedeutung erhalten, vor allem weil Merz angekündigt hat, dass er hier keinerlei Kompromisse machen wird.
Wie Dublin (nicht) funktioniert
In der EU hat jeder Flüchtling Anspruch auf Prüfung seines Asylgesuchs. Welcher Staat konkret zuständig ist, regelt die Dublin-III-Verordnung (VO). Danach ist in der Regel der EU-Staat für die Prüfung verantwortlich, in dem der Flüchtling ankam. Das sind vor allem die EU-Staaten an den Außengrenzen, also z.B. Italien, Griechenland, Bulgarien. Deutschland in der Mitte der EU ist demnach eigentlich fast nie für Asylverfahren zuständig.
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https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...ze-rechtswidrig
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