Debatte um AfD-Verbot
Das lange Warten auf das AfD-Gutachten
Das AfD-Gutachten dürfte weiter auf sich warten lassen, denn aktuell gibt es keinen Verfassungsschutzchef. Wer die Nachfolge von Thomas Haldenwang an der Spitze des Bundesamtes für Verfassungsschutz antritt, wird erst die künftige Bundesregierung entscheiden.
Thomas Haldenwang hat sechs Jahre den Inlandsgeheimdienst geleitet und trat im November zurück. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte daraufhin angekündigt, „zeitnah“ und möglichst noch vor Jahresende 2024 über seine Nachfolge zu entscheiden.
Doch nun steht fest, dass der oder die neue Geheimdienstchefin erst durch die künftige Bundesregierung bestimmt wird. Das teilte das Bundesinnenministerium auf Nachfrage von CORRECTIV mit.
„Über die Nachfolge im Amt des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz wird durch die nächste Bundesregierung entschieden,“ schreibt eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums per E-Mail.
Auf die künftige Spitze des Bundesamtes für Verfassungsschutz kommen große Herausforderungen zu. Seit einem Jahr wird das sogenannte „AfD-Gutachten“ erwartet, das zeigen wird, ob der Verfassungsschutz die AfD bundesweit als „gesichert rechtsextrem“ einstuft oder nicht. (CORRECTIV hatte im Dezember vergeblich einen Eilantrag zur Offenlegung des Gutachtens gestellt).
Seit vier Jahren gilt die AfD auf Bundesebene als Verdachtsfall und wird durch den Verfassungsschutz beobachtet. Grundlage dafür ist das AfD-Gutachten von 2021. Nun wird eine Bewertung durch den Verfassungsschutz erwartet: Ist die AfD rechtsextrem oder nicht?
Eine Einstufung als „erwiesen extremistisch“ könnte die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren neu entfachen. Denn die Einstufung durch den Verfassungsschutz bildet die wesentliche Grundlage für ein Parteiverbotsverfahren. Einige Bundestagsabgeordnete hatten ihre Unterstützung für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren an das ausstehende AfD-Gutachten geknüpft.
Weiterlesen:
https://correctiv.org/aktuelles/debatte-...erung-bestimmt/
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