Urteil gegen Zensurheberrecht: Glyphosat-Gutachten darf veröffentlicht werden
Wir haben gemeinsam ein kleines Stück Rechtsgeschichte geschrieben: Das Landgericht Köln hat heute entschieden, dass unsere Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens keine Urheberrechtsverletzung ist. Damit ist der Fall aber noch nicht beendet.
Mehr als 45.000 Menschen haben dafür gesorgt, dass das Zensurheberrecht aufgeweicht wird! Das Landgericht Köln hat heute nach Klage des staatlichen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) gegen uns entschieden, dass wir mit der Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens im Februar 2019 keine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Das Urteil ist ein kleines Stück Rechtsgeschichte.
Der Grund: Weil das Bundesinstitut nicht nur uns, sondern nach unserer Anfrage-Aktion Mitte 2019 mehr als 45.000 weiteren Menschen das Gutachten zugesandt hat, hat das Gutachten laut Landgericht Köln seinen urheberrechtlichen Schutz verloren. Es ist so vielen Menschen zugänglich gemacht worden, dass es laut Gericht als veröffentlicht gelten kann. Es gilt jetzt als amtliches, also uneingeschränkt nutzbares Werk. Herzlichen Dank euch allen!
Zudem war die Veröffentlichung aufgrund der Zitatfreiheit erlaubt. Bereits mit der positiven Entscheidung über unsere erste IFG-Anfrage hatte das BfR laut Gericht zum Ausdruck gebracht, dass es mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Sollte uns eine Behörde künftig also die Veröffentlichung eines staatlichen Dokuments mit Verweis aufs Urheberrecht verbieten, werden wir weitere Anfrage-Aktionen starten.
Das BfR hatte uns das Kurzgutachten, das Krebsrisiken des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat thematisiert, zugeschickt, aber eine Veröffentlichung verboten. Als wir es trotzdem veröffentlichten, mahnte die Behörde uns ab und verklagte uns schließlich. Dem heutigen Urteil des Landgerichts geht ein fast zweijähriger Streit mit den Abmahnanwälten der Bundesregierung voraus.
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https://fragdenstaat.de/blog/2020/11/12/...g-urheberrecht/
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