EU-Gericht
Glyphosat-Studien müssen veröffentlicht werden
Das öffentliche Interesse wiegt schwerer als Geschäftsinteressen: Das Gericht der EU hat die EU-Lebensmittelbehörde dazu verpflichtet, umstrittene Glyphosat-Studien zu veröffentlichen.
Von Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion
Vier grüne Europaparlamentarier aus verschiedenen Ländern und ein britischer Aktivist haben geklagt: 2016 wollten sie Auskunft von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, der EFSA, bekommen. Es ging um Studien zu der Frage, ob Glyphosat eine krebserregende Wirkung hat.
Die Weltgesundheitsorganisation hatte Glyphosat ein Jahr zuvor als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft. Die EFSA dagegen hatte das wenig später verneint.
Deshalb fragten die Abgeordneten nach: EFSA berufe sich auf eine Vielzahl von unveröffentlichten Studien, die die WHO nicht gehabt hätte. Ob sie die auch bekommen könnten.
Die EFSA gab schließlich einen Teil der 75 Studien frei. Den Rest dürfe sie nicht veröffentlichen, weil das die Geschäftsinteressen der Firmen verletzen würde, die die Studien vorgelegt hatten. Die Daten, die die Behörde freigegeben hätte, würden ausreichen, um das Risiko von Glyphosat zu beurteilen.
Auch die Namen der Experten, die zu den Studien beigetragen hätten, würde sie nicht veröffentlichen und außerdem nichts zu der Frage, ob diese vielleicht einen Interessenkonflikt hätten - also inwiefern sie den Firmen verpflichtet seien.
Die EU-Richter der ersten Instanz sagen nun: So geht es nicht. Nach europäischem Recht müssen die Interessen der Firmen zurückstehen, wenn das Interesse der Öffentlichkeit überwiegt.
Wann das der Fall sei, würden die europäischen Gesetze genau festlegen: So müsse die Öffentlichkeit bei Emissionen - also bei Auswirkungen auf die Umwelt - über alles informiert werden. Es gehe nicht um hypothetische, also nur um mögliche Emissionen.
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https://www.tagesschau.de/ausland/urteil-glyphosat-101.html
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