Warum der Rechtsextremist Jens Maier nicht wieder Richter werden darf
Unvorstellbar. Jens Maier – von 2017-2021 Bundestagsabgeordneter der AfD, selbsternannter „kleiner Höcke“, Breivik-Versteher, „Schuldkult“- und „Mischvölker“-Ablehner und nach der Einschätzung des sächsischen Verfassungsschutzes Rechtsextremist – will zurück ins Richteramt in Sachsen.
Maier hatte bei der Bundestagswahl den Wiedereinzug verpasst. Zwar stand er nach Tino Chrupalla auf Platz 2 der Landesliste. Da die AfD aber zu viele Direktmandate erzielt hatte, kam er mit diesem Listenplatz nicht zum Zuge – und das Direktmandat in Dresden konnte er nicht erringen. Mit 18,8 % der Erststimmen landete er nach dem CDU-Kandidaten Markus Reichel (21,1 %) und Katja Kipping von den Linken (18,9 %) auf dem dritten Platz.
Nach Meldungen in der vergangenen Woche hatte Maier noch vor Weihnachten beantragt, in die sächsische Justiz zurückzukehren. Das seit 2019 von der Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Katja Meier (Bündnis 90/Die Grünen) geleitete Ministerium habe bestätigt, dass der ehemalige Richter Maier nach seinem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag einen Rückkehranspruch in die sächsische Justiz habe; zwar nicht an sein früheres Gericht, das Landgericht (LG) Dresden, sondern an ein Gericht, das das Justizministerium auswählen werde.
Am sächsischen Beispiel zeigt sich wie in einem Brennglas, wie wenig wehrhaft die deutsche Justiz gegen die grassierende Gefahr des Rechtsextremismus aufgestellt ist (generell hierzu siehe den Report: Recht gegen rechts 2022) und wie ungehindert der rechtsextreme Marsch durch die Institutionen vonstatten geht.
Nachdem der Sächsische Landesverfassungsgerichtshof Ende vergangenen Jahres die Nichtzulassung eines Kaders der neonazistischen Partei III. Weg zum Rechtsreferendariat für landesverfassungswidrig erklärt hat – das Bundesverfassungsgericht hatte die Beschwerde des Nazi-Kaders noch im Juli 2021 abgewiesen –, ist die Meldung zu Maier innerhalb weniger Wochen die zweite beunruhigende Nachricht, an der das Abdriften der sächsischen Justiz nach rechts und das Versagen der vermeintlich wehrhaften Demokratie überdeutlich wird. Dabei, so formulierte es Christian Bommarius schon 2017, sollten so unerträgliche Richter wie der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, der der verfassungsfeindlichen NPD offenkundig näher steht als dem Bekenntnis zur Menschenwürde, in der Justiz der Bundesrepublik eigentlich unmöglich sein.
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