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Unions-Arbeitnehmerflügel gegen verordnete Mindestlohn-Erhöhung

#1 von Sirius , 07.01.2022 16:25

Unions-Arbeitnehmerflügel gegen verordnete Mindestlohn-Erhöhung

Wann und wie der Mindestlohn steigt, sei Sache der eigens dafür eingerichteten Kommission – darauf pochen nicht nur die Arbeitgeber, sondern nun auch Abgeordnete, die Interessen von Beschäftigten vertreten.
Der Arbeitnehmerflügel der Unionsfraktion hat davor gewarnt, bei einer Erhöhung des Mindestlohns die Mindestlohnkommission zu übergehen. „Das Ziel ist richtig, der Weg aber falsch“, sagte der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Axel Knoerig (CDU), der Deutschen Presse-Agentur. Wer hart arbeite, müsse auch anständig bezahlt werden. Bei der Erhöhung des Mindestlohns dürfe die Kommission aber nicht einfach übergangen werden.

„Ansonsten schwächt man die Sozialpartnerschaft“, sagte Knoerig. Ein anderes Vorgehen sei gefragt. Man könnte zum Beispiel die gesetzlichen Vorgaben zum Auftrag der Mindestlohnkommission präzisieren.
Die Bundesregierung will den Mindestlohn auf zwölf Euro erhöhen. Die Arbeitgeber hatten scharf kritisiert, damit werde die Mindestlohnkommission geschwächt, die mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzt ist.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland stieg zum 1. Januar auf 9,82 Euro je Stunde. Zuvor lag er bei 9,60 Euro. Zum 1. Juli 2022 gibt es eine weitere Erhöhung auf dann 10,45 Euro. Diese Erhöhungsschritte folgen den Vorgaben der Mindestlohnkommission.
Zwölf Euro Mindestlohn waren ein zentrales Wahlkampf-Versprechen des jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD).

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/m...n-17717974.html

Anmerkung unseres Lesers J.A.: “Arbeitnehmerflügel” bei der Union kann wohl nicht ernst gemeint sein. Wenn man deren Vorschläge ernst nimmt, dann dauert so ein Gesetzgebungsverfahren für die “Präzision” der Aufgaben der Mindestlohnkommission locker ein, zwei Jahre – dazu müssen natürlich wieder die “Sozialpartner” gehört werden, insbesondere die Arbeitgeberseite. Dann würde unter Hängen und Würgen und großem Streit ein Gesetz verabschiedet werden, das vielleicht in drei Jahren für 11,50 Euro Mindestlohn sorgen wird, obwohl dann schon 13,20 Euro angemessen wären. Mit anderen Worten, der sogenannte Unions-Arbeitnehmerflügel möchte den 12-Euro-Mindestlohn verhindern. Schon die Wortwahl mit dem Verweis auf die “Sozialpartnerschaft” (ein Hohn angesichts der Unternehmermacht und der lammfrommen Pseudo-Gewerkschaften) orientiert sich an den entsprechenden Einlassungen bzw. Drohungen der Arbeitgeber.


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Sirius
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