Karfreitag: Warum 700 Filme nicht gezeigt werden dürfen
Karfreitag ist ein Volkstrauertag, der laut Grundgesetz "still" begangen wird. Tanzen ist genauso verboten wie eine lange Liste an Filmen. Wieso ist das so?
Der Karfreitag ist nicht nur ein christlicher Feiertag, sondern ein „stiller Tag“. An solchen Tagen darf man nicht tanzen. Das ist gesetzlich geregelt. Außerdem gilt ein Vorführverbot für rund 700 Filme in Kinos.
Die Verbote haben religiöse Gründe. An Karfreitag gedenken Christen des Todes Jesu am Kreuz. Der Tag soll nach christlichem Glauben angemessen zurückhaltend verbracht werden.
Grundlage ist Artikel 140 des Grundgesetzes, wonach Sonntage und Feiertage gesetzlich geschützt sind. Genaueres ist in den Feiertagsgesetzen der Länder festgelegt. Tanzverbote und Filmverbote gelten in Deutschland nicht nur an Karfreitag, sondern auch an Volkstrauertagen und dem Totensonntag. In Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist auch Allerheiligen ein solcher stiller Tag. Das Tanzverbot an Karfreitag gilt in Berlin von 4 Uhr bis 21 Uhr. In Bayern ist Tanzen ganztägig untersagt.
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die auch für die Altersfreigabe von Filmen zuständig ist, entscheidet über die Feiertagsfreigabe von Filmen. Sie führt eine Liste von inzwischen mehr als 700 Filmen. Untersagt werden nach Angaben der FSK Filme, die "dem ernsten Charakter" der Volkstrauertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten sei, heißt es von der FSK.
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