Wenn ein Terroranschlag nicht aufgeklärt werden soll
Amri-Ben Ammar-Komplex: Im Untersuchungsausschuss des Bundestages präsentieren sich ranghohe Staatsanwälte als Bremser und Strafvereiteler
Der Verdacht beginnt sich zur Gewissheit zu verdichten: Die Hintergründe des Anschlages auf den Weihnachtsmarkt in Berlin am 19. Dezember 2016, der zwölf Menschen das Leben kostete und Dutzende verletzte, sollen nicht aufgeklärt werden. Anders sind die jüngsten Auftritte zweier hochrangiger Zeugen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) des Bundestages nicht zu interpretieren: ein Oberstaatsanwalt der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe und der stellvertretende Generalstaatsanwalt von Berlin.
Klar wird außerdem: Die Abschiebung des Amri-Freundes Ben Ammar geschah auf Geheiß von zwei Bundesministerien. Es ist wie ein Anschlag nach dem Anschlag. Und die Frage ist, seit wann die Politik im Terrorkomplex Amri-Ben Ammar die Finger im Spiel hatte. Schon vor dem Anschlag?
Die Abschiebung des Tatverdächtigen Tunesiers Bilel Ben Ammar sechs Wochen nach der Tat ist ein Schlüsselereignis. Und zwar deshalb, weil diese mutwillige politisch motivierte Aktion nicht mit den entschuldigend vorgebrachten Erklärungen der Sicherheitsbehörden kompatibel ist, man habe die Gefährlichkeit des späteren - mutmaßlichen - Attentäters Anis Amri falsch eingeschätzt. Wenn das so war, warum lässt man dann nach dem Anschlag wieder einen Verdächtigen gehen? Im Fall Ben Ammar wurde nicht etwa geirrt, sondern absichtsvoll gehandelt. Also auch im Fall Amri?
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