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Schlacht-Konzern stoppt einstweilige Verfügung

#1 von Sirius , 26.11.2019 18:00

Schlacht-Konzern stoppt einstweilige Verfügung gegen Berichterstattung der aktion ./. arbeitsunrecht

Was tun gegen Maulkorb-Anwälte und Konzern-Propaganda? Methode Schertz Bergmann erfolgreich ausgekontert!
Ab sofort darf über den Tönnies-Konzern wieder offen behauptet werden:

systematischer Lohnraub durch unbezahlte Überstunden, fehlende Zuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit, Prellen der Beschäftigten um die Bezahlung von Rüst- und Wegezeiten
Kündigungen nach Arbeitsunfällen
Tönnies-Werkvertragsarbeiter*innen haben Gewerkschaftern von 16-Stunden-Schichten berichtet.
Arbeitsplatzvernichtung: Zerstörung regionaler Wirtschaft durch Preisdumping und planmäßigen Aufkauf von Schlachthöfen in Deutschland und Europa, um sie zu schließen.
Lohnraub und Kündigungen bei Verletzung und Krankheit.

Sieg auf ganzer Linie: vollständiger Rückzug der Gegenseite
Bereits am 07.11.2019 hat Tönnies den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die aktion ./. arbeitsunrecht zurückgezogen (Landgericht Berlin Az. 27 O 474/19).
Die Nachricht darüber erreichte uns erst am 22.11.2019. Die Pressekammer Berlin bleibt damit ihrer Linie treu, schlampig zu arbeiten und die Aktion gegen Arbeitsunrecht systematisch zu benachteiligen.

Weiterlesen:

https://arbeitsunrecht.de/toennies-zieht...hwaenzchen-ein/


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Sirius
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