Arbeitsunrecht erwirkt einstweilige Verfügung gegen Tönnies
Tönnies‘ PR-Abteilung verbreitet Fake-News
Es hat nie ein Gesprächsangebot von Tönnies gegeben, das wir hätten ablehnen können
Die Initiative aktion ./. arbeitsunrecht erwirkte am 27. September 2019 am Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Tönnies Holding ApS & Co. KG und deren Pressesprecher André Vielstädte (Az. 28 O 356/19 | pdf). Die Behauptung ist zu unterlassen, es habe ein Gesprächsangebot von Tönnies gegeben, auf das die Initiative nicht reagiert habe.
Unter der Überschrift „Tönnies wehrt sich: Buntes Wochenende mit 87 Nationen“ hieß es auf der Tönnies-Website: „Die Vorwürfe des Vereins gegen Arbeitsunrecht e.V. sind falsch. Auf die Gesprächseinladung und das Angebot zu einem inhaltlichen Dialog hat der Verein nicht reagiert, daher haben wir gegen den Verein Unterlassungsansprüche durchgesetzt, die aktuell vollstreckt werden.“ sagt Dr. Vielstädte.
Im Rahmen der Berichterstattung zum bundesweiten Aktionstag Schwarzer #Freitag13 am 13.9.2019 gegen Deutschlands größten Schweinefleischproduzenten hatten mehrere Zeitungen und Sender diese Falschbehauptung des Konzerns kolportiert. Der Zungenschlag: Mit diesen Leuten kann man nicht reden.
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https://arbeitsunrecht.de/arbeitsunrecht...gegen-toennies/
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