Von den Herren über Leben und Tod
Deutschland kennt «Nichtanwendungserlasse». Sie hebeln Gerichtsurteile aus. Zum Beispiel die legale Sterbehilfe an Schwerstkranke.
Red. Der Autor ist Chirurg und Publizist.
Vor kurzem hat mein Demokratieverständnis einen Knacks bekommen. Ich habe einen neuen Begriff kennengelernt: den Nichtanwendungserlass. Davon hatte ich noch nie gehört. Hinter diesem Wort verbirgt sich die erstaunliche Möglichkeit der Regierung, die Gültigkeit letztinstanzlicher Gerichtsurteile auf einen Einzelfall zu beschränken, also deren allgemeine Anwendung zu verhindern. Niemand kann sich daher auf ein solches Urteil berufen. Bisher wurde der Nichtanwendungserlass ausschliesslich im Bereich der Finanzverwaltung eingesetzt, um den Staat vor finanziellen Einbussen zu schützen. Aber dann kam Jens Spahn.
Dieser Bundesgesundheitsminister sorgt nicht nur für ständig neue Gesetze, sondern tritt auch geltendes Recht mit Füssen und missachtet es, wenn es nicht in sein Weltbild passt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2017 das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFArM) letztinstanzlich dazu verurteilt, die Abgabe von potentiell tödlich wirkenden Betäubungsmitteln an Schwerstkranke in extremen Ausnahmefällen zuzulassen. Es ging dabei um das Medikament Pentobarbital, das vor etwa hundert Jahren entdeckt worden ist. Pentobarbital wurde lange Jahre als Schlafmittel verschrieben. Es machte aber rasch abhängig, und plötzliches Absetzen führte zu schweren Entzugserscheinungen bis hin zum Delirium. Während das Mittel beispielsweise in der Schweiz von jedem Arzt verschrieben werden kann, ist das in Deutschland inzwischen untersagt, denn es wird in der Sterbehilfe eingesetzt. In höherer Dosierung tritt nach dem Einschlafen ein Herz- und Atemstillstand ein.
Um dieses Medikament ging es in dem Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht. Für wenige, eng umschriebene schwerste Krankheitszustände hat das Gericht die Verschreibung von Pentobarbital zugelassen. Im Bundesgesundheitsministerium gilt aber die eigene Moral und Meinung mehr als eine höchstrichterliche Entscheidung. Das BFArM wurde vom Ministerium angewiesen, alle bisher eingegangenen, etwas mehr als hundert Anträge gar nicht zu bearbeiten. Die Schwerstkranken liess man in dem Glauben, dass ihre Anträge und Gutachten, für die sie ihre wenige Kraft, ihre beschränkte Zeit und viel Geld investiert hatten, entsprechend den strengen Vorgaben des Urteils geprüft würden.
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