Letzte Meldung
X

An alle neu registrierten Benutzer!

Wir achten hier auf den Datenschutz. Insbesondere auf die Privatsphäre unserer Mitglieder. Wer sich nur anmeldet, um am "Küchentisch" mitzulesen oder nur Mitgliederlisten einsehen will, wer nur Spam posten möchte und nicht auf meine PNs reagiert, den lösche ich wieder.

Wenn Herr Meier-Schulte Frau Müller-Wagner heiratet

#1 von Sirius , 10.05.2023 16:40

Namensrecht vor Reform

Wenn Herr Meier-Schulte Frau Müller-Wagner heiratet

Herr Meier-Schulte heiratet Frau Müller-Wagner.

Mögliche Doppelnamen wären demnach: Meier-Müller, Meier-Wagner, Schulte-Müller, Schulte-Wagner, Müller-Meier, Müller-Schulte, Wagner-Meier und Wagner-Schulte.
Ebenfalls möglich wäre es, dass entweder Meier-Schulte oder Müller-Wagner zum Ehenamen bestimmt wird oder dass beide Partner ihre Geburts-Doppelnamen behalten.
Nicht erlaubt wären hingegen Mehrfachnamen wie Meier-Schulte-Müller-Wagner oder Müller-Wagner-Schulte.

Alles lesen:

https://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-Herr-M...le24107885.html


Reset the World!

 
Sirius
Beiträge: 27.113
Registriert am: 02.11.2015


   

Unglaubliche Lifehacks
Risikofaktor Alkohol

  • Ähnliche Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag
Xobor Ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz