Namensrecht vor Reform
Wenn Herr Meier-Schulte Frau Müller-Wagner heiratet
Herr Meier-Schulte heiratet Frau Müller-Wagner.
Mögliche Doppelnamen wären demnach: Meier-Müller, Meier-Wagner, Schulte-Müller, Schulte-Wagner, Müller-Meier, Müller-Schulte, Wagner-Meier und Wagner-Schulte.
Ebenfalls möglich wäre es, dass entweder Meier-Schulte oder Müller-Wagner zum Ehenamen bestimmt wird oder dass beide Partner ihre Geburts-Doppelnamen behalten.
Nicht erlaubt wären hingegen Mehrfachnamen wie Meier-Schulte-Müller-Wagner oder Müller-Wagner-Schulte.
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https://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-Herr-M...le24107885.html
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