Ungarn verstößt gegen EU-Recht
Orbans Transitlager gleichen Hafteinrichtung
Die ungarische Regierung verfolgt seit Jahren eine Politik der Abschottung und Abschreckung gegenüber Flüchtlingen und Migranten. Dazu gehören auch Transitlager, die eher an eine Haftanstalt erinnern. Der Europäische Gerichtshof sieht es genauso.
Die Unterbringung von Asylbewerbern im ungarischen Container-Lager Röszke verstößt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Die Bedingungen in dem Lager seien "einer Freiheitsentziehung gleichzusetzen", entschieden die Luxemburger Richter.
Hintergrund des Verfahrens sind die Klagen von vier Asylbewerbern aus Afghanistan und dem Iran. Die ungarischen Behörden wiesen ihre Asylanträge als unzulässig ab, weil sie über Serbien eingereist seien. Serbien weigerte sich aber, die Asylbewerber wieder aufzunehmen. Ungarn entschied daraufhin, die Flüchtlinge nach Afghanistan beziehungsweise in den Iran abzuschieben. Sie wurden deshalb in der abgesperrten Transitzone Röszke untergebracht.
Ein EuGH-Gutachter befand vor drei Wochen, dass die Bewegungsfreiheit der Menschen in der Transitzone in so hohem Maße eingeschränkt sei, dass es sich um Haft handele. Die vier Asylbewerber durften ihren Sektor nur in Ausnahmen und in polizeilicher Begleitung verlassen. Besuch war nur nach vorheriger Genehmigung in einem gesonderten Container erlaubt.
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