Wiener Gericht findet bei Facebook "keine rechtswidrige Datenverarbeitung"
500 Euro Schadenersatz muss Facebook dem österreichischen Datenschützer Max Schrems zahlen, weil es Auskunft verweigert hat. Andere Vorwürfe werden abgewiesen.
Max Schrems bekommt 500 Euro Schadenersatz, weil Facebook sich geweigert hat, umfassend Auskunft zu erteilen. Außerdem muss Facebook binnen 14 Tagen die rechtlich erforderliche Auskunft erteilen. Das geht aus einem Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien hervor. Alle anderen Vorwürfe Schrems' weist das Gericht ab. Zuvor hatte sich die Richterin bereits zweimal für unzuständig erklärt, was vom EuGH bzw. Österreichs Oberstem Gerichtshofs (OGH) jedes mal aufgehoben wurde.
Nun gibt es nach sechs Jahren Prozessdauer das erste Urteil. Das Gericht legt auf dutzenden Seiten den Sachverhalt dar, um dann mit einer sehr kurzen Begründung zu überraschen. Es spricht Schrems das Recht auf Vertragsabschluss und Weisungsgebung im Bereich der Verarbeitung jener Daten ab, die er selbst zu Facebook hochgeladen oder dort erzeugt hat. Auf Datenverarbeitung für private oder familiäre Tätigkeiten sei die DSGVO nicht anwendbar, weshalb Schrems daraus keine Rechte ableiten könne.
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https://www.heise.de/news/Wiener-Gericht...ng-4801389.html
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