Aktenzeichen XY unbekannt
Eine Rechtsanwältin will wissen, auf welcher Grundlage die Staatsregierung in der Corona-Krise die Ausgangsbeschränkungen verhängt hat. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, das sei nicht erfasst worden.
Im Gesundheitsministerium ist offenkundig nicht dokumentiert worden, aufgrund welcher Erkenntnisse die Staatsregierung die massiven Ausgangsbeschränkungen gegen die Corona-Pandemie erlassen hat. Das ist jetzt im Zuge eines Verfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Ansbach bekannt geworden. Die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed vertritt dort eine Normenkontrollklage gegen die Anti-Corona-Verordnungen der Staatsregierung ab Ende März.
Die Klage soll klären, ob die massiven Einschränkungen von Grundrechten wie der Bewegungsfreiheit oder der Versammlungsfreiheit aus rechtlicher Sicht angemessen waren. Die Juristin strebt nun eine öffentliche Verhandlung vor dem VGH an und hat beantragt, Ministerpräsident Markus Söder, Gesundheitsministerin Melanie Huml und weitere Kabinettsmitglieder als Zeugen zu laden.
Wie für andere Juristen auch sind die Ausgangsbeschränkungen für Hamed der massivste Eingriff in die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte der Geschichte der Bundesrepublik. Sie ziehe die Bedrohung der Gesellschaft durch die Pandemie nicht in Zweifel, sagt sie. Nicht außer Frage stehe für sie aber, welche Mittel der Staat einsetzen darf und soll, um sie einzudämmen. Um das zu klären, vertritt Hamed nicht nur Klagen gegen die bayerischen Anti-Corona-Verordnungen, sondern auch welche gegen die anderer Bundesländer. Die Eilanträge, die Hamed gegen die Verordnungen des Freistaats gestellt hat, hat der VGH bereits abgelehnt.
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https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayer...klage-1.5027566
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