Die Bundesregierung hat sich das Recht erschlichen, die Reisefreiheit dauerhaft zu beschneiden
Nachdem die Regierungsparteien das neue Infektionsschutzgesetz schon im Schweinsgalopp durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht hatten, haben sie nun einen wichtigen Teil ihrer Notstandsrechte in einer Nacht-und-Nebelaktion bis ein Jahr nach Ende des gesundheitlichen Notstands verlängert.
Eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes wurde im letzten Moment an ein Gesetz zur Harmonisierung des Stiftungsrechts angehängt und gestern Nacht um 23 Uhr vom Bundestag angenommen, ohne nennenswerte Aussprache im Parlament und ohne dass die Öffentlichkeit vorher etwas davon erfahren hätte. Dabei geht es um sehr weitreichende Einschränkungen der Grundrechte. Es gab 412 Ja-Stimmen, 212 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.
Dem Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung des Stiftungsrechts wurde ans Ende ein Artikel 9 gehängt, der das erst vor kurzem massiv verschärfte Infektionsschutzgesetz nochmal verschärft:
§ 36 Absatz 12 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2021 geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
Eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag außer Kraft. Bis zu ihrem Außerkrafttreten kann eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden.“
Ohne jede öffentliche Diskussion wurde dafür gesorgt, dass die Regierung noch ein Jahr nachdem die epidemische Notlage für beendet erklärt worden ist, per Notstandsermächtigung über Aufhebung, Beibehaltung oder Verschärfung von Einschränkungen unserer Reisefreiheit entscheiden darf, ohne das Parlament zu fragen.
Weiterlesen:
https://norberthaering.de/die-regenten-d...nsschutzgesetz/
Anmerkung Christian Goldbrunner: Hier das Abstimmungsergebnis, welches auf bundestag.de unter den namentlichen Abstimmungen thematisch als „Verbraucherschutz, Stiftungsrecht“ benannt ist. Die massive Einschränkung der Grundrechte bis zu 12 Monaten auch nach Aufhebung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ erfährt man erst, im Kleingedruckten.
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