Bundesregierung klagt gegen ihren Datenschutzbeauftragten
Die Bundesregierung hat Klage gegen den Datenschutzbeauftragten Ulrich Kelber eingereicht. Dieser hatte ihr eine Facebook-Seite untersagt.
Das Bundespresseamt hat eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Mit dieser geht das Amt gegen die Anordnung des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber vor. Dieser fordert die Bundesregierung bereits seit 2021 auf, ihre Facebook-Präsenz aus Datenschutzgründen stillzulegen. Gegen die letzte Frist klagt das Amt nun.
Den ungewöhnlichen Schritt begründet das Bundespresseamt damit, dass man "in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten" schaffen wolle, wie eine Regierungssprecherin der Nachrichtenagentur AFP mitteilte.
Das Amt ist demnach der Auffassung, dass für die von Kelber angesprochenen Datenschutzfragen allein Facebook als Plattform zuständig sei – und nicht die Regierung als Inhaberin der Seite. Vielmehr sei Facebook ein wichtiger Kanal, um die Bürger zu erreichen, argumentiert die Bundesregierung.
Behörden haben Verantwortung
Kelber hatte das Bundespresseamt vor rund einem Monat angewiesen den Betrieb der Facebook-Fanpage der Bundesregierung einzustellen. In einem entsprechenden Schreiben hieß es, das Presseamt der Bundesregierung habe ab Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit, die Abschaltung vorzunehmen.
Nach Kelbers Ansicht ist der Betrieb einer Fanpage auf Facebook wegen der "umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten" nicht datenschutzkonform möglich. Er verweist auf eine Untersuchung seiner Behörde sowie auf ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz (DSK), in der neben dem Bundesdatenschutzbeauftragten auch die Landesdatenschutzbeauftragten vertreten sind. "Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten," betonte Kelber im Februar.
https://www.golem.de/news/dsgvo-bundesre...303-172738.html
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