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Nach umstrittenem Maskendeal: Ex-CDU-Politiker darf Provision behalten

#1 von Sirius , 16.07.2021 16:32

Nach umstrittenem Maskendeal: Ex-CDU-Politiker darf Provision behalten

Eine Firma des Unionspolitikers Löbel erhält im Zuge der Einfädelung eines Maskendeals eine Provision in Höhe von 250.000 Euro. Die Kritik daran ist massiv, der Politiker verlässt Bundestag und Partei. Nun rehabilitiert ihn zumindest die Bundestagsverwaltung.
Nikolas Löbel hat laut Bundestagsverwaltung in der Maskenaffäre nicht gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen und darf seine Provision behalten. Der Ex-Bundestagsabgeordnete und frühere CDU-Politiker aus Mannheim hat ein Prüfverfahren der Bundestagsverwaltung anstandslos durchlaufen. Zunächst berichtete der "Mannheimer Morgen" darüber.

Die Verwaltung bestätigte den Abschluss des Verfahrens und verwies auf den Paragrafen 44a im Abgeordnetengesetz, der Zuwendungen an die Parlamentarier regelt. Dieser Gesetzespassus erachtet insbesondere die Annahme von Geld oder geldwerten Zuwendungen als unzulässig, die nur deshalb gewährt wurden, um den Abgeordneten zum Vertreten der Interessen der Geldgeber im Bundestag zu bewegen. Unzulässig ist ferner die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen an Mitglieder des Parlaments, die ohne angemessene Gegenleistung vergeben werden. Solche Verstöße würden Löbel nicht zur Last gelegt, erklärte die Bundestagsverwaltung.
In der Maskenaffäre ging es um eine Provision von rund 250.000 Euro für Löbels Firma. Sie soll die Gelder kassiert haben, weil sie Kaufverträge über Corona-Schutzmasken zwischen einem baden-württembergischen Lieferanten und zwei Privatunternehmen in Heidelberg und Mannheim vermittelte. Politiker und Bürger hatten Löbel aufgefordert, das Geld zurückzugeben oder zu spenden.

Weiterlesen:

https://www.n-tv.de/politik/Ex-CDU-Polit...le22682901.html


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Sirius
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