Argentinien gibt Nazi-Akten frei, Deutschland mauert
Buenos Aires erleichtert Zugang zu Dokumenten zu Nazi-Kriegsverbrechern. Deutsche Justiz verweigert solche Transparenz mit Verweis auf "Wohl des Bundes"
Die Berufungskammer des argentinischen Verwaltungsgerichts hat vor wenigen Tagen ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, das für den Zugang zu Akten über geflohene Nazi-Verbrecher bahnbrechend sein könnte. Die noch geheimen Dokumente über die angebliche Entführung des Nazi-Kriegsverbrechers Adolf Eichmann im Mai 1960 müssen deklassifiziert und mir, der Klägerin, als beglaubigte Kopie ausgehändigt werden. Dafür gilt ab dem 10. August eine Frist von zwei Wochen.
Es geht um Telegramme und Telexe, die zwischen dem argentinischen Konsulat in Tel Aviv und dem Außenministerium in Buenos Aires im Mai und Juni 1960 versandt worden sind.
Die Liste dieser chiffrierten und immer noch geheimen Drahtberichte hatte ich im offenen Archiv des Außenamts gefunden, samt Aktenzeichen. An ihrer Existenz besteht also kein Zweifel.
Aus ihnen werden die Umstände der Überführung Eichmanns aus argentinischem Gewahrsam nach Israel hervorgehen sowie die Absprachen zwischen Tel Aviv und Buenos Aires.
Bislang steht in den Geschichtsbüchern die Version einer heldenhaften Entführung durch den israelischen Geheimdienst Mossad, die von Hollywood und staatstragenden Medien bis heute in Szene gesetzt wird.
Bereits 2016 hatte ich, gestützt auf die argentinische Verfassung, Klage auf Offenlegung der Eichmann-Akten eingereicht. Ohne Erfolg. Zwei Jahre später reichte ich erneut Klage ein, denn inzwischen gab es ein Informationsfreiheitsgesetz. Rechtsanwalt Dante Reyes Marín, damals Präsident der Vereinigung der Auslandskorrespondenten, übernahm das Mandat.
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