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NDR extra 3 durfte Weidel "Nazi-Schlampe" nennen

#1 von Sirius , 02.01.2024 16:33

AfD-Politikerin scheitert im Eilverfahren
NDR extra 3 durfte Weidel "Nazi-Schlampe" nennen

Die streitige Äußerung des Moderators der Satire-Sendung "extra 3" des NDR bezog sich aus Sicht des LG Hamburg klar satirisch auf Weidels Forderung, die politische Korrektheit abzuschaffen. In der AfD zeigt man sich empört.
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat vor Gericht einen Sieg gegen die AfD-Politikerin Dr. Alice Weidel errungen. Deren Bezeichnung als "Nazi-Schlampe" sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, entschied das Landgericht (LG) Hamburg in einem nun veröffentlichten Beschluss. Weidels Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde damit abgewiesen (Beschl. v. 11.05.2017, Az. 324 O 217/17).
Nach ihrer Ernennung zur Co-Spitzenkandidatin neben Alexander Gauland auf dem Parteitag der Alternative für Deutschland (AfD) hatte sie eine Rede gehalten, in der sie sagte, es müsse "endlich Schluss damit sein, dass diejenigen, die auf die Missstände in unserem Land hinweisen, härter bekämpft werden als die Missstände selbst".

Weiter führte sie aus: "Und wir werden uns als Demokraten und Patrioten trotz dessen nicht den Mund verbieten lassen. Denn die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte". Dies nahm die Satiresendung des NDR, "extra 3", zum Anlass für einen Beitrag, in dem zunächst der Ausschnitt aus Weidels Rede eingespielt wurde. Im Anschluss sagte Moderator Christian Ehring: "Jawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit! Lasst uns alle unkorrekt sein, da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe!".

Gegen die Verbreitung dieses Beitrags wandte sich Weidel nun vor dem LG Hamburg mit der Begründung, es handele sich um eine von der Meinungsfreiheitsgarantie in Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht mehr gedeckte Formalbeleidigung. Dem folgte das Gericht allerdings nicht.
Der Annahme einer unzulässigen Formalbeleidigung stehe es entgegen, dass eine Auseinandersetzung in der Sache erfolgt sei und nicht die persönliche Diffamierung Weidels im Vordergrund gestanden habe. Mit den Begriffen "Nazi" und "Schlampe" beziehe sich die Äußerung "in klar erkennbarer satirischer Weise" auf ihre Forderung, die politische Korrektheit abzuschaffen.

Weiterlesen:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l...chlampe-satire/

Mutig vom NDR!


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Sirius
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