Mafia und Drogenbanden: Berlin ist ein Paradies für Geldwäsche
Bei dubiosen Immobiliengeschäften dürfen Notare keine Verdachtsfälle mehr melden. Grund ist eine kleine Änderung im Geldwäschegesetz.
Ein 19-Jähriger kauft eine Villa, obwohl er gar kein Einkommen hat. Ein Hartz-IV-Bezieher erwirbt ein Millionengrundstück: Steuerhinterzieher, Mafia und Drogenbanden aus der ganzen Welt „waschen“ auf diese Weise in Deutschland Milliardenbeträge, weil es so einfach ist. Jetzt haben sie es noch leichter.
Denn zum 1. August trat eine Änderung des Paragrafen 44 durch den Bundestag in Kraft. Danach ist es jetzt Notaren, die Immobiliengeschäfte beurkunden, wegen der Verschwiegenheitspflicht verboten, einen Geldwäsche-Verdacht über die Notaraufsicht an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) des Zolls zu melden.
Somit ist eine erst seit vergangenem Oktober geltende Verordnung hinfällig, die eine entsprechende Meldepflicht vorschrieb. Wer genau den neuen Passus, nach dem Notare davon ausgenommen sind, im Juni in den Entwurf des Finanzausschusses brachte und warum das Problem niemandem auffiel, ist unklar.
Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) kündigte am Donnerstag eine Bundesratsinitiative an, um die alte Rechtslage wieder herzustellen. Denn das überarbeitete Gesetz sieht jetzt vor, dass Notare nur noch dann einen Sachverhalt melden dürfen, wenn sie sicheres Wissen von einem Geldwäschefall haben. „Dass ein Notar sicheres Wissen davon hat, ist aber nahezu ausgeschlossen. Denn dann würde er sich der Beihilfe strafbar machen“, sagte Staatsanwältin Susann Wettley am Donnerstag.
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