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Ukraine darf sich auch außerhalb ihres Staatsgebiets verteidigen

#1 von Sirius , 09.12.2022 16:31

Drohnenangriffe

Bundesregierung: Ukraine darf sich auch außerhalb ihres Staatsgebiets verteidigen
Die Ukraine hat nach Ansicht der Bundesregierung das Recht, sich auch außerhalb ihres eigenen Staatsgebiets zu verteidigen.

Regierungssprecher Hebestreit verwies in Berlin darauf, dass das Land seit mehr als neun Monaten von Russland angegriffen werde. Die Ukraine habe ein verbrieftes Recht auf Selbstverteidigung, das sich aus Artikel 51 der UN-Charta ergebe, sagte er. Sie sei nicht verpflichtet, die Verteidigungsanstrengungen auf das eigene Staatsgebiet zu beschränken. Die Meldungen über Explosionen auf russischen Luftwaffenstützpunkten wollte er ansonsten aber nicht bewerten.
Nach russischen Angaben wurden in den vergangenen Tagen bei Drohnenangriffen auf drei Stützpunkte in Zentralrussland drei Menschen getötet und zwei Flugzeuge beschädigt.

https://www.deutschlandfunk.de/bundesreg...idigen-100.html

Die Ukraine hat nach Ansicht der Bundesregierung das Recht, sich auch außerhalb ihres eigenen Staatsgebiets zu verteidigen.
Ist nur konsequent, denn wir haben ja Deutschland am Hindukusch verteidigt und fanden es auch in Ordnung, wenn Israel sich im Gazastreifen vorwärtsverteidigt.
Die Vereinigten Staaten verteidigen sich ja auch traditionell praktisch ausschließlich ihres Staatsgebietes.
Ich frage mich ja, ob diese Einschätzung auch gilt, wenn Russland sich außerhalb ihres Staatsgebietes verteidigt.
Seid ihr eigentlich auch so froh, dass bei uns Leute arbeiten, die "vom Völkerrecht kommen"?


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Sirius
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